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Nachricht vom 06.03.2017    

Kreisverwaltung sagte Nein zu Windkraftanlagen auf dem Hümmerich

Die Kreisverwaltung in Altenkirchen hat den Antrag zur Errichtung von Windrädern auf dem Hümmerich zwischen Gebhardshain und Mittelhof abgelehnt. Das hat sie der Bürgerinitiative (BI) Hümmerich in einer E-Mail mitgeteilt. Die BI wertet die Ablehnung als erfreulich, sieht aber keinen Anlass, in ihrem Widerstand nachzulassen. Denn noch ist die Widerspruchsfrist nicht abgelaufen.

Kreisverwaltung sagte "Nein" zu Windrädern auf dem Hümmerich. Foto: Bürgerinitiative

Mittelhof/Gebhardshain. Die BI Hümmerich mit ihrem Sprecher Dieter Glöckner wertet die Ablehnung als erfreulich, sieht aber keinen Anlass, in ihrem Widerstand nachzulassen.
Mehrfach hatte die Kreisverwaltung in den vergangenen Monaten dem Antragsteller, der Altus AG, Gelegenheit gegeben, die Antragsunterlagen nachzubessern und ergänzende Gutachten und Stellungnahmen einzureichen. Doch bis zuletzt blieben Fragen offen.

"Der immissionsschutzrechtliche Neugenehmigungsantrag gemäß § 4 BImSchG der Altus AG vom 12. Mai 2016 wurde mit Bescheid vom 13. Februar 2017 aufgrund nicht vollständiger Antrags- und Planunterlagen abgelehnt", lautete die Nachricht von Klaus Quast von der Unteren Immissionsschutzbehörde bei der Kreisverwaltung in Altenkirchen, die sich unter den Mitgliedern der BI wie ein Lauffeuer verbreitete. Doch so richtige Freude darüber wollte nicht aufkommen, denn weiter hieß es, "dass die Rechtsbehelfsfrist noch nicht abgelaufen und der Ablehnungsbescheid somit derzeit noch nicht bestandskräftig ist."

Die BI wertet die Ablehnung als Hinweis darauf, dass es in dem offenen Verfahren genügend und stichhaltige Hinweise gab, die die Kreisverwaltung veranlasst hat, genau hinzuschauen und den Antrag intensiv zu prüfen. Dass es den Planern der Altus AG nicht gelungen ist, die mehrfach angeforderten Nachbesserungen zur Zufriedenheit der Genehmigungsbehörde zu liefern, sei ein deutlicher Beleg dafür, auf welch tönernen Füßen die geplanten Windräder auf dem Hümmerich tatsächlich stehen, schreibt Dieter Glöckner, Sprecher der BI.

Dennoch gebe die jetzige Entscheidung keinen Anlass, im Kampf gegen die "Windradmonster" nachzulassen. "Nicht nur, dass Altus gegen den Bescheid vorgehen kann. Falls es bei der Ablehnung bleibt, kann auch in einem nächsten Antrag alles wieder von vorne aufgerollt werden", warnt Glöckner. "Unser Ziel ist es weiterhin, den Hümmerich jetzt und in Zukunft vor der Verschandelung durch Windräder zu bewahren und Eingriffe in seine Natur zu verhindern." Daher werde die BI mit ihren Mitgliedern auch weiterhin dafür eintreten, dass der Hümmerich weder in einem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Wissen noch in übergeordneten Planverfahren, insbesondere beim LEP IV, als Fläche für Windenergie ausgewiesen wird.



"Solange die Landesregierung weiter in dem Wahn lebt, dass pauschal und überall zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie genutzt werden könnten und die nachgelagerten Kommunen diesen Irrglauben übernehmen, besteht Gefahr für den Hümmerich", so Dieter Glöckner. "Wir hoffen auf eine Landespolitik, die von Sachverstand statt Ideologie getrieben wird, und wünschen uns Kommunalpolitiker mit Rückgrat, die bereit sind, auf einen Flächennutzungsplan für Windenergie zu verzichten, wenn es keine geeigneten Flächen gibt."

An den Grafen Hatzfeldt, Grundstückseigentümer auf dem Hümmerich, appellierte Dieter Glöckner, einzusehen, dass Windenergie dort seinem stets nach außen getragenen Umweltbewusstsein entgegenstünde, und dass er von der Bebauung Abstand nehmen soll: "Bitte erkennen Sie, dass der Hümmerich nicht für ihre Ziele geeignet ist, bitte pfeifen sie die Altus AG zurück und lassen Sie wieder Frieden in unserer Heimat einkehren", heißt es Ende der Pressemitteilung.



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