Sperrabfallentsorgung im Landkreis Altenkirchen
Die Entsorgung von Sperrabfällen im Landkreis Altenkirchen hat sich über viele Jahre gut etabliert. Damit dies auch so bleibt, möchte der Abfallwirtschaftsbetrieb etwaigen Informationsdefiziten durch Neuerungen vorbeugen.
Altenkirchen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Landkreises Altenkirchen informiert über Neuerungen bei der Entsorgungen von Sperrabfall.
Zum Sperrabfall oder Sperrmüll zählen beispielsweise Möbel, sperrige Kunststoffgegenstände oder Teppichböden. Diese müssen von Hand verladen werden können, das heißt sie dürfen nur eine maximale Kantenlänge von 1,80 Metern haben und ein maximales Einzelgewicht von 50 Kilogramm besitzen.
Für Privathaushalte im Landkreis Altenkirchen ist die Sperrabfallentsorgung für bis zu vier Abholungen im Jahr in den allgemeinen Abfallentsorgungsgebühren enthalten.
Sperrmüll anmelden und einen Termin erhalten geht ganz einfach über die Homepage des AWB, per Telefon, E-Mail oder auf schriftliche Anfrage.
Wenn Bürger einen besonders kurzfristigen Entsorgungstermin wünschen, können sie auch den kostenpflichtigen Sperrabfall-Express-Service nutzen.
Ausführliche Informationen hierzu gibt es auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-ak.de.
Zum Sperrabfall gehören insbesondere:
ausgediente Möbel jeglicher Art wie Schränke, Stühle, Tische, Polstermöbel, Liegen, Holzbettgestelle, Sprungrahmen, Matratzen usw.
sperrige Gegenstände aus Kunststoff, die mindestens so groß sind wie eine Getränkekiste und nicht in eine 120-Liter-Abfalltonne passen, wie beispielsweise Kinderrutsche, Sandkasten, großes Plastikspielzeug, Bobby Car, Gartenmöbel, Wäschekorb, Planschbecken, Pool etc., jedoch keine Öltanks)
Kinderwagen, Sonnenschirme, Skier, Holzleitern, große Bilderrahmen
Teppiche und textile Fußbodenbeläge
Sperrmüll dieser Art wird in haushaltsüblichen Mengen, das bedeutet bis zwei Kubikmetern einmal je Quartal vom AWB kostenlos abgeholt und umweltgerecht nach einer Sortierung entsorgt.
Nicht zum Sperrmüll zählen unbewegliche Gegenstände, die beim Umzug üblicherweise zurückbleiben wie etwa Paneele, sanitäre Einrichtungen, Parkettböden, Türen, Fenster, Geländer sowie Tapetenreste und Müllsäcke.
Metallgegenstände werden als Metallschrott separat und kostenlos abgeholt genau wie Elektro- und Elektronikgeräte. Dies geschieht in einer kombinierten Abfuhr.
Bürgern wird empfohlen darauf zu achten, die Sperrabfallgegenstände möglichst erst am Abfuhrtag bis 6 Uhr oder aber möglichst spät am Abend zuvor nach 18 Uhr - also nicht schon einige Tage vorher - ebenerdig und gut sichtbar an die Straße zu stellen.
Denn es kommt leider häufig vor, dass „Sperrabfallhaufen“ durchwühlt und im Vorfeld beraubt werden.
Dies ist auch der Grund, warum der AWB auch weiterhin keine festen Termine zur Abholung des Sperrabfalls öffentlich herausgibt. Sondern jeder Bürger erhält einen individuellen Termin nach vorheriger Anmeldung innerhalb von einem Monat.
Die andere negative Erscheinung ist das „Dazustellen“ von weiteren Sperrabfallmengen. „Sofern dies etwa unter Nachbarn abgesprochen ist und die Mengenbeschränkung weiterhin eingehalten wird“, stellt dies gemäß AWB überhaupt kein Problem dar.
Wird jedoch die haushaltsübliche Menge überschritten oder gar Abfallarten hinzugestellt, welche nicht zur Sperrabfallfraktion zählen, erwächst ein größeres Problem, da diese Abfälle durch das beauftragte Entsorgungsunternehmen nicht mit abtransportiert werden.
Sogenannte „Wilde Müllablagerungen“, das heißt wenn unbekannte Dritte ihren Unrat ohne Absprache mit hinzustellen, können zur Anzeige gebracht werden und ein empfindliches Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bei erwiesenen oder grob fahrlässigen Gesetzesverstößen nach sich ziehen.
Der AWB wirbt für ein faires Miteinander der Bürger an dieser Stelle.
Bei weiteren Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an die Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes wenden. Unter abfallberatung@awb-kreis-ak.de oder der Telefonnummer für Sperrabfallanmeldungen 02681 81-3033 gibt es umfassende und kompetente Beratung.