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Nachricht vom 09.03.2017    

Verein Umwelt und Natur fragt: Baumfrevel oder Baumpflege?

Wo liegt der Unterschied zwischen Baumpflege und Baumfrevel? Der Naurother Verein "Natur und Umwelt" engagiert sich seit rund fünf Jahren im regionalen Naturschutz und äußert sich per Pressemitteilung zu einer Maßnahme, der ein scheinbar alter Baum in Nauroth zum Opfer fiel. Ist das ein sachgemäßer Umgang mit einem Baum, so wie ihn die Gesetze vorschreiben?

Wurde dieser Baum ohne Genehmigung so verändert? Foto: Verein

Nauroth. Der Wortlaut der Pressemitteilung: "Der in den letzten Tagen in Nauroth der Kettensäge zum Opfer gefallene Baum hat uns zu dieser Presseerklärung veranlasst. Es ist ein Baum mit einen Stammumfang von mehr als 100 Zentimeter in zugänglicher Höhe oberhalb des Wurzelansatzes und damit als schützenswert einzustufen. Es ist ratsam, den Weg zu einem Baumspezialisten, speziell zu einem Baupfleger zu suchen, es lohnt sich. Billige Pfuscharbeit kommt meist sehr viel teurer, da sie zusätzliche Pflegemaßnahmen nach sich zieht oder das Sterben eines Baumes verursacht", so die Vorsitzende Katrin Donath.

"Bäume im Siedlungsbereich haben ohnehin schon schwierige Lebensbedingungen, zu wenig Standraum, schlechte Bodenverhältnisse, z.B. durch Streusalzbelastung im Winter, sowie Sauerstoff- und Wassermangel im Boden, aber vor allem auch die Einstellung des Menschen gegenüber den Bäumen. Sie werfen Schatten und Laub, sie werden zu hoch, sie verdecken Werbeanlagen von Geschäften und Gewerbebetrieben, die jeder Bürger sowieso kennt", ergänzt Donath.

Wir wissen, dass ein fachgerechter Baumschnitt dagegen nicht auffällt. Das Ziel ist durch einen möglichst geringen Eingriff die Verletzungen am Baum so gering wie möglich zu halten. Die Verkehrs- und Standsicherheit des Baumes wird wieder hergestellt, ohne das typische Aussehen des Baumes zu verändern. Bäume, gerade wenn sie schon älter und größer sind, bereichern unseren Naturhaushalt und so sind bei uns im ländlich geprägten Gebhardshainer Land die „alten Riesen“ eine Besonderheit und oft Alleinstellungsmerkmal einer Gemeinde.

Da wir vom Verein unsere Arbeit in der Beratung und Unterstützung in naturschutzfachlichen Fragen sehen, haben wir bereits im Oktober 2016 Kontakt zur Hausverwaltung des Eigentümers aufgenommen und unsere Hilfe angeboten. Um bei der Pflege dieses Baumes mit deutlicher lokaler und ökologischer Wirkung nicht nur beratend hilfreich zu sein. Zu unserer Verwunderung wurde jetzt dem "alten Riesen" mehr als ein schonender Form- und Pflegeschnitte zuteil, der schon als Baumfrevel bezeichnet werden kann. Ein zu starker Rückschnitt ist schnell passiert, es dauert jedoch einen langen Zeitraum bis der gleiche Zustand annähernd wiederhergestellt ist.

In Deutschland regeln das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und die Baumschutzsatzung der Städte/ Verbandsgemeinden/ Gemeinden was man darf und nicht darf: Äste abschneiden, die Baumkrone stutzen und ähnliches. Bei Verstößen gegen Verordnungen und Gesetze drohen empfindliche Bußgelder.

Der Eigentümer benötigt bei starker Veränderung, wie hier geschehen, die Genehmigung der Behörden, die nach unseren Informationen nicht vorlag.



Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Altenkirchen bei einer Anfrage zum Baumerhalt und –schutz, aber auch zu gesetzlichen Vorschriften jederzeit zur Verfügung steht. Ebenso besteht die Möglichkeit sich an die großen Naturschutzverbände oder die mittlerweile verstärkt auftretenden örtlich aktiven kleinen Naturschutzvereine zuwenden.
Donath abschließend: "Fragen und informieren kann so machen Ärger ersparen und zum Erhalt eines unverwechselbaren Ortsbildes beitragen".


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