Dumm gelaufen - Drogenkonsum führte zu Wahrnehmungsstörungen
Ein 33-jähriger Betzdorfer alarmierte die Polizei, weil er glaubte in seiner Wohnung seien Einbrecher. Die Polizei kam, sie stellte allerdings drogentypische Ausfallerscheinungen bei dem Mann fest, sowie bei der Durchsuchung eine strafrechtlich relevante Menge Drogen. Die Flucht nützte dann auch nichts mehr, der Mann konnte festgenommen werden. In Wissen wurde in der Freitagnacht ein Autofahrer unter Drogeneinfluß aus dem Verkehr gezogen.
Betzdorf/Wissen. Ein 33-jähriger Betzdorfer meldete am Donnerstag, 9. März, gegen 10.50 Uhr der Polizei Betzdorf einen Einbruch in sein Wohnhaus. Angeblich habe der Mann seine Haustüre nicht öffnen können und durch ein Fenster den Kopf eines Einbrechers gesehen. Der Mitteiler wartete in seinem Pkw in einer anderen Straße auf das Eintreffen der Polizei.
Bei der Überprüfung des Wohnhauses konnten keine Hinweise auf einen Einbruch festgestellt werden. Stattdessen fanden die Beamten Betäubungsmittel in der Wohnung, die eine Erklärung für das absonderliche Verhalten des Mannes sein konnten. Als dem 33-Jährigen bewusst wurde, dass die Beamten seine Sichtweise in Frage stellten, suchte er zu Fuß das Weite. Es kam zur einer Verfolgungsjagd durch mehrere Straßen in Betzdorf. Die Polizei bedankt sich in diesem Zusammenhang bei dem unbekannten Fahrer eines schwarzen Kombi, der einen Polizeibeamten in sein Fahrzeug aufnahm und die Verfolgung unterstützte. So konnte der Mann schließlich festgenommen werden.
Durch ein Gericht wurde die Durchsuchung der Wohnung und die Entnahme einer Blutprobe bei dem 33-Jährigen angeordnet. Es konnte eine relevante Menge Marihuana und kleinere Mengen Amphetamin sichergestellt werden. Ebenso wurde der Führerschein des 33-jährigen Mannes sichergestellt, da er unter Drogeneinfluss seinen Pkw im Straßenverkehr geführt hatte.
Wissen. Eine Streife der Polizei Betzdorf kontrollierte am Freitag, 10. März, gegen 0.05 Uhr, in Wissen, Talstraße, einen PKW Ford. Der 18-jährige Fahrer des Autos zeigte Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln. Ein Drogentest reagierte positiv auf Cannabis und in der Jacke des Betroffenen konnte ein Tütchen mit Restanhaftungen von Marihuana sichergestellt werden.
Es wurde ein Blutprobe entnommen und der Führerschein wurde sichergestellt. Bei der Durchsuchung des Pkw wurde im Handschuhfach ein Schlagring aufgefunden. Es handelt sich um einen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstand. Es wurden Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz eingeleitet.
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