Gasgeruch in Berod beschäftigt seit Tagen die Behörden
Seit Dienstag, 21. März alarmieren Anwohner wegen Gasgeruchs in Gebäuden in Berod die Feuerwehr. Gaskonzentrationen konnten nicht gemessen werden, vorsorglich wurde das Kanalnetz mit Wasser gespült. Alle privaten Gastanks sind mittlerweile geprüft worden. Am Donnerstag, 23. März gab es ein Treffen der Fachleute, eine akute Gefahrensituation für die Bevölkerung wurde nicht festgestellt. Bei Gasgeruch soll die Feuerwehr weiterhin alarmiert werden.
Berod. Zum Sachverhalt teilt die Feuerwehr und die Ordnungsbehörde der Verbandsgemeinde Altenkirchen folgendes mit: Am Dienstag, 21. März, circa 21 Uhr erfolgte die Alarmierung der Feuerwehr durch Beroder Anwohner, es war Gasgeruch in Wohngebäuden wahrnehmbar. Die
Feuerwehr stellt fest, dass der Gasgeruch aus Kanalisation kommt.
In Berod gibt es keine flächendeckende Erdgasversorgung, somit ist ein Gasaustritt allenfalls aus Einzeltanks (ober- oder unterirdisch) möglich. Messungen in Kanalisation und Wohnräumen durch die Feuerwehr und durch den hinzugezogenen Notdienst der Rhenag (Amtshilfe) erfolgte mit dem Ergebnis, dass keine messbare Gaskonzentration feststellbar ist. Anschließend Spülung des Kanalnetzes mit Wasser durch Feuerwehr.
Am Mittwoch, 22. März erfolgt eine erneute Alarmierung der Feuerwehr durch eine ortsansässige Firma wegen Gasgeruchs in einem Bürogebäude. Die Feuerwehr stellt abermals keine messbare Gaskonzentration fest. Anschließend folgt die Entlüftung des Kanalnetzes durch die Feuerwehr. Abends erneute Alarmierung wegen Gasgeruchs in einem Wohnhaus. Daraufhin findet eine Überprüfung aller privaten Betriebsstätten (Gastanks) durch die Feuerwehr und hinzugezogene Fachinstallateure statt, es sind keine Lecks feststellbar.
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Am Donnerstag, 23. März gab es ein Treffen aller Fachleute mit dem Ergebnis: Bis heute ist keine akute Gefahrensituation für die Bevölkerung durch die Feuerwehr feststellbar. Weitere Maßnahmen sind eingeleitet:
1. Erneute, abschnittsweise Spülung des Kanalnetzes,
2. Erneute Messungen der Luft sowie im Kanalnetz, falls weitere Geruchsbelästigungen durch Anwohner wahrnehmbar sind,
3. Bevölkerung wird gebeten, bei Geruchsbelästigung die Räume gut zu lüften und die Feuerwehr weiterhin zu informieren.
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