Alte Heiztechnik: Erneuern oder Optimieren ?
Wenn der Schornsteinfeger dem alten Heizkessel noch gute Abgaswerte bescheinigt, muss das nicht heißen, dass die Zeit für eine Modernisierung aus energetischer Sicht fern liegt. Ein sparsames Neugerät kann gegenüber einem ineffizienten Altkessel einiges an Energie sparen. Andererseits gibt es durchaus alte Kessel, die durch eine sehr gute Einstellung noch effizient heizen.
Kreis Altenkirchen. Wann also ist es Zeit für eine Heizungsmodernisierung? Wenn es sich nicht um einen Brennwertkessel handelt und das Gerät älter als zehn Jahre ist, sollte bei einem Defekt über ein sparsames Neugerät nachgedacht werden. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob sich der Einbau einer Solaranlage lohnt. Ältere Brennwertkessel können möglicherweise optimiert werden. Dann lohnen sich eine Effizienzprüfung und kleinere Reparaturen – je nach Restwert der Anlage.
Wer seine Heizungsanlage modernisieren will, sollte sich nicht auf ein bestimmtes Fabrikat festlegen. Tests haben ergeben, dass nicht der Hersteller, sondern die Art der Wärmeerzeugung und die Qualität von Installation und Regelung ausschlaggebend für die Effizienz und damit die Wirtschaftlichkeit der Heizung ist. Auch Schadstoffausstoß und Betriebsstromverbrauch sollten in die Kaufentscheidung einfließen. Nach einer Heizungsmodernisierung sollte unbedingt ein Hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Dabei wird die Wärmeverteilung so optimiert, dass alle Heizkörper nur die wirklich notwendige Wärmemenge bekommen.
Fördermittel gibt es nicht nur für den Austausch, sondern auch für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet als Entscheidungshilfe die Möglichkeit eines ausführlichen Beratungsgesprächs nach telefonischer Voranmeldung. Die Beratung ist persönlich und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
In Betzdorf am Mittwoch, 5. April von 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus, Hellerstraße 2. Voranmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).
In Altenkirchen am Donnerstag, den 27. April von 8.15 bis 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer E12, Rathausstraße 13. Voranmeldung unter 02681/850.