BI Hümmerich: Altus-Antrag unvollständig, fehlerhaft und voller Widersprüche
Die Bürgerinitiative (BI) Hümmerich fordert mit einer Pressemitteilung die Investoren auf, die Pläne einer "Windenergiefarm" auf dem Hümmerich zwischen Mittelhof und Gebhardhain abzuschwören. Insbesondere geht es um die Altus AG und den Eigentümer des betroffenen Gebietes. Die Kreisverwaltung hatte den Antrag zum Bau der Windenergieanlagen im Februar abgelehnt.
Mittelhof. Nachdem die Kreisverwaltung in Altenkirchen den geplanten Bau von Windrädern auf dem Hümmerich zwischen Gebhardshain und Mittelhof abgelehnt hat, legte der Antragsteller, die Altus AG, Widerspruch ein. Die BI Hümmerich, die sich gegen die Bebauung des Hümmerich zur Wehr setzt, begrüßt die klare und mutige Entscheidung der Kreisverwaltung, zeigt aber nach wie vor Unverständnis dafür, dass die Initiatoren der Windenergieanlagenpläne immer noch nicht von ihrem Vorhaben Abstand nehmen.
„Wir begrüßen die klare und mutige Entscheidung der Unteren Immissionsschutzbehörde bei der Kreisverwaltung in Altenkirchen, den Altus-Antrag abzulehnen“, erklärt Dieter Glöckner, Sprecher der BI Hümmerich. „Nach dem, was wir aus der Ablehnungsbegründung wissen, gab es vor allem offene Fragen beziehungsweise Mängel insbesondere hinsichtlich des Umweltschutzes, zu denen Altus nicht oder erheblich unzureichend informiert hat.“
Zur Erinnerung: Die Altus AG hatte den Antrag zum Betrieb einer „Windfarm“ bereits am 12. Mai 2016 bei der Kreisverwaltung in Altenkirchen eingereicht. Die Unterlagen waren jedoch nicht vollständig, stellte die Behörde fest. In mehreren Schreiben, zuletzt am 11. Juli 2016, forderte sie auf, das Fehlende nachzuliefern. Immer wieder schob Altus Informationen nach, aber immer noch nicht ausreichend, um die Vollständigkeit festzustellen. Mit Schreiben vom 13. Februar 2017 schließlich lehnte die Kreisverwaltung dann den Antrag ab, und fand in der Mitteilung an Altus dazu deutliche Worte.
Unter anderem heißt es dort: „Die Raumnutzungsanalyse [...] für Rotmilan, Schwarzstorch und andere durch Kollision gefährdete Greifvogelarten kann [...] aufgrund gravierender systematischer, bewertungserheblicher Fehler nicht als prüffähig und somit nicht als vollständig anerkannt werden.“ An anderen Stellen in dem Schreiben ist von „dem gravierenden Mangel einer grob fehlerhaften und unvollständigen Datenermittlung der Raumnutzungsanalyse“ die Rede und davon, dass sich eingereichte Gutachten gegenseitig widersprechen.
Dieter Glöckner: „Altus hatte jetzt erneut eine Frist, um der Ablehnung ihres Antrags zu widersprechen und hat dies auch getan. Die Begründung kann sie bis zum 20. April nachliefern.“ Dass dem Widerspruch abgeholfen, also stattgegeben würde, hält die BI Hümmerich angesichts der massiven Ablehnungsgründe für eher unwahrscheinlich. Dennoch fürchtet sie den Fortgang des Verfahrens: „Im weiteren Verlauf ist der Kreisrechtsausschuss zuständig. Die nächste Instanz wäre dann das Verwaltungsgericht. Wir sind noch nicht am Ende. Aber wir werden weiterhin zusammen mit unseren befreundeten Naturschutzverbänden für einen windanlagenfreien Hümmerich kämpfen. Dabei zählen wir auf unsere Mitglieder und die vielen Menschen rund um den Hümmerich, die uns unterstützen und bestärken.“
Erneut appellierte Glöckner an den Verbandsgemeinderat Wissen, auf die Ausweisung des Hümmerichs als Vorrangfläche für Windenergie im Flächennutzungsplan zu verzichten: „Nachdem jetzt schon die Überprüfung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz viele Zweifel an der Möglichkeit einer Bebauung aufkommen lässt, sollte klar sein, dass ein solcher Flächennutzungsplan kaum Bestand haben kann und schon gar nicht einfach durchgewinkt werden darf.“
Die Altus AG und ihre Investoren im Hintergrund sowie den Grafen Hatzfeldt, dem die Ländereien auf dem Hümmerich gehören, forderte Glöckner angesichts des Ablehnungsbescheids erneut auf, dem Projekt abzuschwören: „Es gibt so viele andere Möglichkeiten, sein Geld sinnvoller zu investieren. Muss man dafür denn unbedingt unsere heimische Natur und Landschaft zerstören?“ (PM)
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