Verbandsgemeinderat stellte die Weichen für die Bürgermeisterwahl
Zur letzten Sitzung vor der Sommerpause traf sich der Verbandsgemeinderat Altenkirchen am Mittwoch im Ratssaal. Es waren einige Beschlussvorlagen abzuarbeiten. Besonders wichtig erschien den Ratsmitgliedern die Formalitäten für die durch den Wechsel von Heijo Höfer in den Landtag notwendige Neuwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Verbandsgemeinde zu beschließen.
Altenkirchen. In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Verbandsgemeinderat einige Beschlüsse gefasst. Als ersten und wohl auch für die meisten anwesenden Ratsmitglieder wichtigsten Punkt der Tagesordnung rief der erste Beigeordnete, Heinz Düber, der zur Zeit die Geschäfte führt, zur Diskussion und Abstimmung für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der VG auf.
Er erläuterte zunächst die Vorlage der Verwaltung, nach der der Termin der 24. September 2017, also parallel zur Bundestagswahl, sein soll. Als Termin für eine eventuell notwendige Stichwahl wurde der 15. Oktober genannt. Dies soll, so die Verwaltung, vermeiden, das der Termin in den Herbstferien liege. Düber führte weiter aus, das der Landtag das Gesetz über die Maßnahmen zur Vorbereitung der Gebietsänderungen beschlossen habe, indem die Kreisverwaltung ermächtigt wird, dass die Wahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters der VG für eine fünfjährige Amtszeit durchgeführt wird. Dies steht im Zusammenhang mit der möglichen Fusion mit der Verbandsgemeinde Flammersfeld. Normalerweise hat ein hauptamtlicher Bürgermeister eine Amtszeit von acht Jahren.
Beide Vorlagen wurden einstimmig beschlossen und werden nun der Kreisverwaltung zugeleitet. Im nächsten Punkt ging es dann darum, in welchen Medien und in welchem „Verbreitungsgebiet“ die Ausschreibung der Stelle erfolgen soll. Dagmar Hassel (CDU) regte an die Ausschreibung so weit wie möglich zu verbreiten. Zur Begründung sagte sie: „Zur Zeit befinden sich im Land 40 bis 60 Verbandsgemeinden auf der Suche nach einem hauptamtlichen Bürgermeister. Wir können nicht darauf vertrauen, dass eine geeignete Person in direktem Umfeld gefunden werden kann.“
Nach kurzer Diskussion einigten sich die Mitglieder des Rates darauf die Ausschreibung in verschiedenen Printmedien der Region und den Anrainergemeinden zu veröffentlichen. Dies neben den unstrittigen Medien, wie der Homepage der VG, dem Mitteilungsblatt und dem Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz. Fred Jüngerich, Büroleiter, bezifferte die Kosten auf 7.650 Euro. Bei der Abstimmung zeigte sich, dass eine Einstimmigkeit nicht erzielt werden konnte, der Beschluss erfolgte mit 21-Ja und 8-Nein Stimmen.
Die weiteren Punkte wurden dann wieder einstimmig beschlossen. Hierzu zählten Beschlüsse zum Haushalt, die Entwicklung von Kindertagesstätten, die Änderung der Gebühren- und Beitragssatzung der Wasserver- und entsorgung, die bereits seit dem 1. Januar 2017 in Kraft ist, die Vergabe von Aufträgen im Bereich der Gebäudereinigung sowie der Kindergartenbedarfsplan. Düber konnte die Sitzung, nachdem auch bei den Punkten - Verschiedenes und Einwohnerfragestunde - keine Wortmeldungen erfolgten gegen 18 Uhr schließen. (kkö)
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