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Nachricht vom 18.06.2017    

Schuldnerberatung fordert sichere Finanzierung der Arbeit

Die bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung vom 19. bis 23. Juni beschäftigt auch das Diakonische Werk Altenkirchen. Die Zahl der Menschen mit gravierenden Schulden nimmt zu, der Teufelskreis aus Armut und Überschuldung macht krank. Wenn die Schuldenfalle zuschnappt, gibt es oftmals keinen Ausweg. Hier helfen die Schuldnerberatungen.

Symbolfoto: AK-Kurier

Kreis Altenkirchen. Einen Rechtsanspruch auf ausreichende, niedrigschwellige und offene Beratungsangebote für überschuldete Menschen fordert das Diakonische Werk Altenkirchen. „Wenn Menschen in finanzielle Not geraten, brauchen sie – unabhängig von der Einkommenssituation Unterstützung. Denn Überschuldung destabilisiert die Betroffenen in verschiedener Weise, nicht nur durch oft ungeklärte rechtliche, wirtschaftliche und soziale Fragen, sondern auch in psychischer und gesundheitlicher Hinsicht“, sagt Timo Schneider, Geschäftsführer des Diakonischen Werk anlässlich der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung vom 19 bis zum 23. Juni. Nicht selten entstehe ein Teufelskreis, den die Betroffenen oft ohne Begleitung nicht durchbrechen könnten.

Verschuldung ist kein Einzelfall. Nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AGSBV) haben 647.136 Personen wegen finanzieller Probleme im Jahr 2015 in einer der 1.400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Deutschland das Beratungsangebot in Anspruch genommen. Die Schuldenhöhe der beratenen Personen betrug durchschnittlich 34.400 Euro, was etwa dem 33-fachen ihres Monatseinkommens entspricht. Hauptursachen für die Überschuldung waren Arbeitslosigkeit, längerfristiges Niedrigeinkommen, gesundheitliche Probleme, Trennung oder Tod des Partners.

„Weitere gemeinnützige Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen müssten entstehen. Das ist notwendig, um – insbesondere im ländlichen Raum – den tatsächlichen Bedarf zu decken und lange Wartezeiten zu vermeiden.“ Notwendig sei auch der politische Wille, die finanzielle Kompetenz von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen zu entwickeln und zu stärken. Das helfe, die Problematik von Ver- und Überschuldung langfristig zu reduzieren. „Zudem muss die Finanzierung der Schuldnerberatung gesichert werden, damit dieses auf nachhaltige Stabilisierung zielende Angebot greift“, so Timo Schneider.

Ute Weber, Schuldner- und Insolvenzberaterin im Diakonischen Werk hält es zudem für erforderlich, den Schuldnerschutz zu stärken. Das 2010 eingeführte Pfändungsschutzkonto erfülle eine wichtige Schutzfunktion für Überschuldete. Bei der Umsetzung des Pfändungsschutzkontos habe es regional einige Probleme gegeben. Ute Weber fordert, darauf durch entsprechende Gesetzesänderungen zu reagieren, damit Schuldner und Beratungsstellen nicht unnötig belastet werden.



Aus ihrer Erfahrung in der Praxis hält es Ute Weber auch für notwendig, die bedarfsdeckende Existenzsicherung zu gewährleisten. Viele Ratsuchende, so die Beobachtung, seien in prekären Beschäftigungsverhältnissen sogenannte „Aufstocker“. Eine ganzheitliche, politikfeldübergreifende Strategie sei erforderlich, um insbesondere Armut von Kindern und Jugendlichen zu bekämpfen. Und Ratsuchende mit niedrigem Einkommen dürften nicht länger gezwungen sein, bei größeren Reparaturen oder der Anschaffung einer Waschmaschine oder eines Kühlschranks Finanzierungsangebote zu nutzen oder Darlehen beim Jobcenter aufzunehmen. Ute Weber fordert zudem, dass der Anteil für Strom im Regelbedarf der Grundsicherung höher bemessen werden muss. „Die Grundversorgung mit Energie gehört zur Existenzsicherung. Die gestiegenen Kosten für Energie führen dazu, dass immer mehr Menschen mit niedrigem Einkommen ihre Strom- und Heizkostenrechnung nicht mehr bezahlen können und sich verschulden“, sagt die Schuldnerberaterin.

Schließlich müsse der Gesetzgeber eine Regelung finden, damit verschuldete Menschen, die Beitragsrückstände bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder in der privaten Krankenversicherung haben, dennoch Zugang zum Leistungsumfang der Regelversorgung erhalten. Zudem müsse es für so genannte Kleinselbstständige einen bezahlbaren Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung geben.

Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werks Altenkirchen findet in der Bahnhofstraße 28 in Altenkirchen, Telefon 02681-8008-20 und im Kirchplatz 8, 57548 Kirchen, Telefon 02741-9387-51 statt. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.diakonie-altenkirchen.de und unter info@diakonie-altenkirchen.de.



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