Kontrolle des Jugendschutzgesetzes angekündigt
Wie die Polizeiinspektion Betzdorf mitteilte, wird es in den nächsten Wochen verstärkt Kontrollen zum Thema Jugendschutz geben. Dabei geht es nicht nur um den Verkauf von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige, sondern auch um Filme und Computerspiele.
Betzdorf/Wissen. In den nächsten Wochen wird das Sachgebiet Jugendkriminalität der Polizeiinspektion Betzdorf und der Polizeiwache Wissen, in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt der Kreisverwaltung Altenkirchen und den Ordnungsämtern Testkäufe mit Minderjährigen durchführen.
Die Abgabe von alkoholischen Getränken, Tabakwaren, Filmen und Computerspielen unterliegen einer Altersbeschränkung. Branntweinhaltige Getränke und Tabakwaren dürfen an Personen unter 18 Jahren gar nicht abgegeben werden. Andere alkoholische Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden.
Bei Bild- und Tonträgern ergibt sich die Altersfreigabe aus dem aufgedrucktem FSK oder USK Kennzeichen. Die Polizei weist darauf hin, dass Verstöße gegen die jugendrechtlichen Bestimmungen durch das Verkaufspersonal als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld geahndet werden können.