Vorstand des DRK-Betreuungsvereins bestätigt
In der diesjährigen Mitgliederversammlung des DRK-Betreungsvereins Altenkirchen wurde der Vorstand mit Dr. Alfred Beth an der Spitze für eine weitere Periode einstimmig wieder gewählt. Geschäftsführer Alfons Lang und der fachliche Leiter Dipl. Sozialpädagoge Roland Günter konnten über eine weitere erfolgreiche Entwicklung des Vereins im vergangenen Jahr berichten.
Altenkirchen. Bemerkenswert ist, dass die Zahl der Betreuungsfälle insgesamt ständig zunimmt. Insbesondere steigt die Zahl der jüngeren Menschen, die einer Betreuung bedürfen. Richtig ist, nach Beths Worten, nach wie vor der Ansatz des Gesetzgebers, möglichst viele ehrenamtlich Tätige in die Betreuungsarbeit einzubinden. Die Schwierigkeit vieler Betreuungsfälle übersteige aber oft die Möglichkeiten des Ehrenamtes, so dass der Bedarf an professioneller Arbeit anwachse.
Lebhaft wurde auch die Gesetzesinitiative auf Bundesebene diskutiert, die vorsieht, dass in schweren Krankheitsfällen eines Ehepartners der andere Ehepartner auch ohne schriftliche Vorsorgevollmacht mit dem Arzt die weitere Behandlung oder deren Verzicht regeln kann. Dr. Beth befürchtet, dass bei einer entsprechenden Gesetzesregelung das Interesse der Menschen, Vorsorgevollmachten zu erstellen, nachlassen wird. Beim DRK-Betreuungsverein ist man nach wie vor davon überzeugt, dass auch zukünftig nur schriftlich erstellte vorsorgende Verfügungen weitestgehende Sicherheit im Alter und bei chronischer Erkrankung geben werden.
Der DRK-Betreuungsverein will auch zukünftig gemäß seinem Leitbild seiner Aufgabe gerecht werden. Einen besonders hohen Stellenwert hat hierbei auch weiterhin, ratsuchenden Menschen im Kreis Altenkirchen bei der Erstellung von vorsorgenden Vollmachten und Patientenverfügungen kostenlos und sachkundig zu beraten.
Bei entsprechendem Informationsbedarf stehen die hauptamtlichen Mitarbeiter des DRK-Betreuungsvereins gerne telefonisch (02681-800645) oder für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
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