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Nachricht vom 02.07.2009    

"Himmelslaternen" - eine unterschätzte Gefahr

Sie sehen hüsch aus, können aber sehr gefährlich werden. Die sogenannten "Himmelslaternen", die offenbar im mehr in Mode kommen. In einigen Bundesländern wurden die Mini-Heißluftballons inzwischen schon verboten. In Siegen hat ein solcher Ballon einem Kind wahrscheinlich das Leben gekostet.

Region. Seit einiger Zeit sind auch in Deutschland in Mode gekommen - die sogenannten Himmelslaternen, Wunschballons oder Kong-Ming-Laternen. Ursprünglich wurden diese Himmelslichter in China erfunden. Mit Ihnen sollen Wünsche zum Himmel transportiert werden. Es handelt sich dabei um Papierlaternen an denen mittels eines Gestells eine Kerze befestigt ist. Die Funktion ist ähnlich einem Heißluftballon. Durch die Temperaturunterschiede, innen und außen, steigt oder sinkt die Laterne. Dabei kann eine Richtung nicht vorbestimmt werden. Die Flugdauer beträgt bis zu 25 Minuten, es wird eine Höhe von bis zu 500 Metern erreicht.
Da es sich hier um Luftfahrzeuge im Sinne des Luftverkehrsgesetzes (§1 Abs.2 Nr.11 LuftVG) handelt, bedarf es gemäß §16 Abs.1 Nr.5 der Luftverkehrsordnung (LuftVO) einer Aufstiegsgenehmigung. Das Betreiben der Laternen ist also genehmigungspflichtig, Hinweisblätter und Sicherheits-Anweisungen sind unbedingt zu befolgen.
Je nach Größe der Laternen müssen Freiräume (in der Regel um 30 Meter) um den Startplatz freigehalten werden, das heißt keine Bäume, Reetdächer, Tankstellen, Hochspannungsmasten, Häuser oder sonstige Hindernisse. Auch Wiesen und Felder in trockenen Jahreszeiten (nicht nur im Sommer) können leicht brennbares Material sein. Dehalb sollten die Laternen nur bei Windstille gestartet, die Bedienungsanleitung und die Warnhinweise sorgfältig beachtet werden.
Bei geringen Windgeschwindigkeiten und einer Brenndauer von etwa sieben Minuten kann eine Laterne etwa 1,3 Kilometer zurücklegen. Eine Kontrolle des Anwenders ist somit in keinem Fall mehr gegeben. Adäquate Hilfe, auch durch eine vor Ort gestellte Brandsicherheitswache, ist somit nicht gegeben. Eine Selbstentzündung oder ein technischer Defekt kann nach dem Start nicht mehr behoben werden.
Da der Starter für sein Handeln verantwortlich ist und für eventuelle Schäden aufkommen muss, ist vorab ein ausreichender Versicherungsschutz zu prüfen.
Wahrscheinlich wurde auch der verheerende Zimmerbrand in Siegen von Anfang Juni, bei dem ein 10-jähriges Kind trotz massiven Einsatzes der Feuerwehr ums Leben kam, durch eine solche Himmelslaterne verursacht. Auch nahe Buchholz musste kürzlich die Feuerwehr einen Brand löschen, der durch einen solchen Ballon verursacht worden war. In einigen Bundesländern ist der Start solcher Laternen bereits untersagt.
Wer Fragen hat, sollte sich an die zuständige Ordnungsbehörde oder die Feuerwehr wenden. (Quelle: Feuerwehr Kirchen)/Foto: Annamartha/Pixelio


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