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Nachricht vom 22.08.2017    

Kein Parteiausschlussverfahren gegen Fred Jüngerich

Fred Jüngerich ist Büroleiter in der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen, kandidiert als parteiloser Bürgermeisterkandidat, ist aber auch seit vielen Jahren SPD-Mitglied. Seine Partei war frühzeitig über die Kandidatur informiert worden und sagte ihm eigentlich Unterstützung zu. Die galt bis zum 2. August.

Symbolfoto

Altenkirchen. Kürzlich erfuhr der AK-Kurier, es sei ein Parteiausschlussverfahren gegen Fred Jüngerich beabsichtigt. Denn mittlerweile hat der SPD-Ortsverein Altenkirchen Bernd Lindlein als Kandidaten im Rahmen einer Mitgliederversammlung gewählt. Der Fraktionssprecher im VG-Rat war am 2. August gewählt worden.

Im Anschluss an die Versammlung war Jüngerich gebeten worden, seine Mitgliedschaft aufzugeben oder ruhen zu lassen. Auch schwebte das Parteiausschussverfahren in der Diskussion. Kreisvorsitzender Andreas Hundhausen befragt zu den Vorgängen, verneinte das Parteiausschlussverfahren.

Hundhausen bestätigte, er habe Jüngerich gebeten, seine Mitgliedschaft in der SPD ruhen zu lassen. Jüngerich gab auf Rückfrage an, dass er am 5. August per Mail dem Ansinnen, die Mitgliedschaft unter Wahrung seiner Beitragszahlungen ruhen zu lassen, zugestimmt hat.

Jüngerich erläuterte die Gründe, die zu dem Eklat führten. Man habe ihn auf die den Paragrafen 6 der Organisationsstatuten hingewiesen, speziell auf den Absatz 1c.

Hier der Wortlaut:
Die Organisationsstatuten der SPD regeln in § 6 die Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft
1.Unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der SPD ist:
a)die gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen konkurrierenden politischen Partei oder Wählervereinigung,
b)Tätigkeit, Kandidatur oder Unterschriftsleistung für eine andere konkurrierende politische Partei oder Wählervereinigung,
c)Kandidatur gegen die von der zuständigen Parteigliederung bereits beschlossene Nominierung für ein öffentliches Amt oder Mandat.



2.Entsprechendes gilt für Vereinigungen, die gegen die SPD wirken. Die Feststellung der Unvereinbarkeit trifft der Parteivorstand. Er kann die Feststellung wieder aufheben. Diese Feststellung bindet auch die Schiedskommissionen.

3.das Verfahren richtet sich nach § 20 SchO.

Als Jüngerich seine Kandidatur intern bekannt gab und die örtlichen Genossen ihm die Unterstützung zusagten, dies wurde damals sogar öffentlich, gab es keinen Kandidaten der nominiert war. Am Abend der Nominierung von Lindlein bekräftigte Jüngerich seine Kandidatur als parteiloser Bewerber um das Amt des Bürgermeisters der VG Altenkirchen und sagte einen fairen Wahlkampf zu. Dass dies einmal zu den nun entstandenen Misstönen und für ihn nicht nachvollziehbaren Wunsch nach Ruhen der Mitgliedschaft führen würde, ahnte er nicht.

Auf die Fragen nach Einmischung des Kreisverbandes in die doch ungewöhnlichen Vorgänge in Altenkirchen wies dies Hundhausen entschieden zurück. „Bei den Vorbereitungen zu Bürgermeisterwahlen sprechen sich Kreisverband und Ortsvereine ab und es erfolgt ein enger Austausch. Dabei unterstützt der Kreisverband die Ortsvereine, gibt aber keine Entscheidungen vor. Innerhalb der Partei haben die Mitglieder des jeweiligen Ortsvereins, wie es gute demokratische Kultur ist, die letzte Entscheidung und nicht der Kreisverband“, stellt Hundhausen unmissverständlich klar. (hws)


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