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Planfeststellung für Hüttentalstraße erlassen
Der Planfeststellungs-Beschluss für den Neubau der Hüttentalstraße auf rheinland-pfälzischen Gebiet bis zum Kreisel Mudersbach ist erlassen worden. Das hat Verkehrminister Hendrik Hering mitgeteilt.
Kreis Altenkirchen/Mainz. "Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau des rheinland-pfälzischen Teilabschnitts der so genannten Hüttentalstraße im Zuge des Neubaus der Bundesstraßen 54 und 62 von Nordrhein-Westfalen bis zum Mudersbacher Kreisel im Landkreis Altenkirchen wurde am 16. Juli 2009 erlassen", teilte Verkehrsminister Hendrik Hering mit. Die Planung der länderübergreifenden Straßenbaumaßnahme im Grenzbereich zwischen beiden Bundesländern umfasst im rheinland-pfälzischen Teil den Neubau der B 62 auf einer Länge von etwa 170 Metern. Er stellt die Fortführung des rund 1730 Meter langen Teilabschnitts im Bereich von Nordrhein-Westfalen dar, für den der Planfeststellungs-Beschluss von der dort zuständigen Behörde ebenfalls vor einigen Tagen erlassen wurde. Der rheinland-pfälzische Teil knüpft an der Landesgrenze im Bereich der Sieg an die auf nordrhein-westfälischem Gebiet verlaufende Streckenführung an. Er verbindet im Anschluss eine neue Siegbrücke in Mudersbach mit der B 62.
In die Planfeststellung mit eingeschlossen sind insbesondere auch die Ausweisung von landschaftspflegerischen, wasser-wirtschaftlichen und schallschutz-technischen Maßnahmen.
Mit dem Neubau der B 62 werde eine leistungsfähige Straßenverbindung für den überregionalen und überörtlichen Verkehr geschaffen. Zugleich werde die Erreichbarkeit der Region erheblich verbessert und die Ortslage Mudersbach vom Durchgangsverkehr entlastet, heißt es in einer Presseerklärung des Ministeriums vom Freitag, 17. Juli.
"Mit dem Planfeststellungsbeschluss wurde die rechtliche Grundlage für die Realisierung des Straßenbauvorhabens geschaffen und somit ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Ortslage Mudersbach getan", hzeißt es. Mit Blick auf das weitere Vorgehen teilte Hering mit, dass der Planfeststellungs-Beschluss nun allen Verfahrensbeteiligten, die sich im Planfeststellungs-Verfahren zu dem Vorhaben geäußert haben, übersandt wird. Zugleich erfolgt eine öffentliche Auslegung des Beschlusses mit den Planunterlagen bei der Verbandsgemeinde-Verwaltung Kirchen und dem Landesbetrieb Mobilität in Diez. Sofern innerhalb der sich hieran anschließenden Rechtsbehelfsfristen keine Klagen erhoben werden, wird die Planungsentscheidung Bestandskraft erlangen.
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