Bund kommt Kommune beim ehemaligen Kasernengelände Stegskopf entgegen
Für das ehemalige Militärgelände Stegskopf wurde die Frist über die kommunale Erstzugriffsoption um mindestens drei Monate verlängert. Der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüdde vermittelte erfolgreich zwischen Kommune und Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Derzeit wird eine Kosten- und Risikoeinschätzung für eine etwaige Übernahme seitens der Kommune durchgeführt.
Daaden. Die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf befindet sich derzeit in einem Entscheidungsprozess zu den Entwicklungschancen und der Übernahmeoptionen der Liegenschaft Stegskopf. Aufgrund der Tragweite der Entscheidung wurde der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel gebeten, sich um eine Fristverlängerung für die Entscheidung über die Erstzugriffsoption der Verbandsgemeinde bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu bemühen.
Regulär wäre die Erstzugriffsoption am 31.12.2017 ausgelaufen. Jetzt kann diese Option von der Verbandsgemeinde bis ins Frühjahr gezogen werden. Erwin Rüddel hatte verschiedentlich in den letzten Jahren Kontakte und Optionen zwischen den Kommunen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) im Zusammenhang mit dem Stegskopf vermittelt.
Sollte die Kommune die Erstzugriffsoption nicht nutzen, so wird der Bereich der Soldatenunterkünfte des früheren Truppenübungsplatzes Daaden, so wie beim Truppenübungsplatz bereits erfolgt, an die Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) übergeben.
Die Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf hat beschlossen, eine ergänzende Untersuchung der Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG zu unterstützen, um eine realistische Kosten- und Risikoeinschätzung für die Umwandungsoptionen des Anliegens Stegskopf zu erhalten. Diese ergänzende Untersuchung soll verschiedene Nutzungsvarianten und -kombinationen auf ihre Realisierbarkeit und Kostenfolgen prüfen und bewerten. Darin sind auch die Restriktionen, die sich aus der Eigenschaft als Natura-2000-Fläche (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) sowie aus der unmittelbaren Nachbarschaft zum NNE ergeben, zu berücksichtigen.
Der Zeitraum, bis zum 31.12.2017 eine Entscheidung über den Erstzugriff zu treffen, war aus Sicht der Verbandsgemeinde aber zu kurz bemessen, da die für eine verlässliche Entscheidungsgrundlage notwendigen Untersuchungen nach aller Wahrscheinlichkeit nicht bis zum Jahresende 2017 abgeschlossen werden können.
Da die Liegenschaft Stegskopf derzeit nicht in der Flächenkulisse des NNE enthalten ist, würde ein Hinausschieben der Übertragung an die DBU auch keinen Konflikt mit den Vorgaben des Haushaltsausschusses bedeuten. Der Bundestagsabgeordnete hatte sich parallel bei der BImA und den Haushaltsausschuss des Bundestages um diese Fristverlängerung bemüht.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben ist jetzt der Verbandsgemeinde entgegen gekommen, so dass die Kommunalpolitiker ohne zeitlichen Druck über die kommunale Erstzugriffsoption und über Entwicklungspotentiale für die Liegenschaft Stegskopf beraten und entscheiden können. (PM)
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