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Nachricht vom 13.10.2017    

Der 31. Oktober ist einmalig Feiertag- Was ist mit Halloween?

In diesem Jahr hat Deutschland einen Feiertag mehr. Am Dienstag, den 31. Oktober ist der Reformationstag nämlich zum bundesweiten Feiertag erklärt worden. Fällt Halloween dann etwa aus?

Foto: kkö und jkh

Region. In diesem Jahr herrscht eine große Ausnahme. Ganz Deutschland hat am Dienstag, den 31. Oktober einen Feiertag mehr. Grund ist das 500-jährige Jubiläum des Reformationstages. Am 31. Oktober 1517 hatte Martin Luther seine 95 Thesen an die Tür der Schlosskirche in Wittenberg in Sachsen-Anhalt gehängt. Damit stieß Luther die Reformation der Kirche an und läutete die Entstehung des evangelischen Glaubens ein.

Normalerweise ist der Reformationstag seit der deutschen Wiedervereinigung nur in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein gesetzlicher Feiertag. Dies liegt daran, dass es in diesen Ländern einen großen evangelischen Bevölkerungsanteil gibt.



Doch wegen des Jubiläums haben sich die Bundesländer darauf geeinigt, dass in diesem Jahr in allen Bundesländern - auch in Rheinland-Pfalz – der 31. Oktober als gesetzlicher Feiertag gilt. Nächstes Jahr wird dies wieder nicht mehr der Fall sein.

Doch was ist zu beachten an dem neuen und einmaligen Feiertag? Der Reformationstag gilt nicht als sogenannter „stiller Feiertag“, wo ein Tanzverbot herrscht. Damit sind Halloween-Parties weiterhin erlaubt. Dies jedoch nur bis um zwei Uhr früh, denn am nächsten Tag, also am 1. November, folgt Allerheiligen. In Rheinland-Pfalz ist dieser Tag ein stiller Feiertag, an dem üblicherweise ein Tanzverbot herrscht. (jkh)


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