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Rüddel kritisiert Entwurf zur Patientenverfügung
"Die Medizin verfügt heute über immer mehr Möglichkeiten der Krankheitsbehandlung und Lebensverlängerung. Dies hat dazu geführt, dass das Sterben, wenn auch letztendlich nicht kontrollierbar, so doch zu einem beeinflussbaren Prozess geworden ist", so der CDU-Bundstagskandidat Erwin Rüddel. Dabei hat er die Wirkung einer Patientenverfügung im Blick.
Region. Der heimische christdemokratische Bundestagskandidat Erwin Rüddel (Windhagen) ist der Auffassung, dass der unlängst vom Bundestag beschlossene und vom SPD-Rechtsexperten Joachim Stünker vorangetriebene Entwurf zur gesetzlichen Patientenverfügung nicht die beste Lösung ist. Rüddel spricht sich für einen von 114 Bundestagsabgeordneten, darunter Wolfgang Bosbach (CDU/CSU), René Röspel (SPD), Katrin Göring-Eckardt (Bündnis90/Grüne) und Otto Fricke (FDP) favorisierten Entwurf aus.
Dieser Entwurf sah eine Regelung der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung vor, wobei es zwei Typen von Patientenverfügung geben sollte. Die einfache Patientenverfügung sollte nur Schriftform und die eigenhändige Unterschrift des oder der Betroffenen erfordern. Der qualifizierten Patientenverfügung sollte eine umfassende ärztliche Aufklärung vorausgehen und alle fünf Jahre eine Bestätigung folgen.
"Eben dieser Entwurf hat versucht, das Selbstbestimmungsrecht, das Patientenwohl und die Würde im Sterben in allen Fällen zu sichern, in denen jemand über die Vornahme einer Behandlung nicht mehr selbst entscheiden kann, und zugleich das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu sichern, um so beide Aspekte zu einem schonenden Ausgleich zu bringen. Leider hat der Entwurf im Bundestag keine Mehrheit gefunden", konstatiert Rüddel in einer Erklärung.
Demgegenüber würden mit der Annahme des "Stünker-Entwurfs" nun
Patientenverfügungen auch ohne vorherige ärztliche Beratung der oder des Betroffenen für Arzt und Betreuer unbegrenzt verbindlich sein, selbst wenn eine medizinisch indizierte lebenserhaltende Behandlung abgebrochen werden muss und die Betroffenen gar nicht unheilbar krank sind oder unwiederbringlich das Bewusstsein verloren haben.
In Zukunft werde es im wahrsten Sinne des Wortes lebenswichtig sein, Formulierungen in einer Patientenverfügung sehr genau zu überlegen und am besten mit einem Arzt und einem Juristen zu besprechen. "Denn die unbegrenzt verbindliche Patientenverfügung kann zu einem scharfen, gegen das eigene Leben gerichteten Instrument werden, da sie Ärzten und Betreuern nicht mehr, auch nicht im besten Interesse selber nicht äußerungsfähiger Patienten, ein Absehen von unbedachten, missverständlichen oder irrtümlichen Verfügungen erlaubt", gibt Rüddel zu Bedenken. Somit werde künftig eine intensive Aufklärung und Beratung über die richtige Abfassung von Patientenverfügungen zu einer wichtigen Aufgabe für Ärzte, Verbände und kirchliche Träger. Denn entgegen den konkurrierenden Entwürfen nehme der nun vom Bundestag angenommene Gesetzentwurf die Beratung zur Patientenverfügung nicht in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung auf.
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