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Nachricht vom 17.12.2017    

NGG fordert für 37.000 Beschäftige im AK-Land ein Umsteuern am Arbeitsmarkt

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Mittelrhein appelliert an die heimischen Bundestagsabgeordneten mit Blick auf die vielleicht stattfindende Regierungsbildung ein deutliches Zeichen für mehr Sicherheit am Arbeitsmarkt, speziell für die Teilzeitarbeitskräfte.

Mehr Zeit mit dem Kind – diese Möglichkeit bietet eine Teilzeit-Stelle. Häufig wird der Halbtagsjob aber zur Sackgasse. Die Gewerkschaft NGG fordert von der nächsten Bundesregierung einen gesetzlichen Anspruch auf die Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit einzuführen. Foto: NGG

Kreis Altenkirchen. Für die rund 37.000 Beschäftigten im Landkreis Altenkirchen hängt viel davon ab, wie die politischen Weichen in Berlin gestellt werden: Wie viel ist künftig in der Lohntüte? Wird Arbeiten in der Nacht oder am Wochenende zur Normalität? Was passiert mit der Rente?

Mit Blick auf eine mögliche Neuauflage der Großen Koalition hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) jetzt eine „Arbeits- und Sozial-Agenda“ gefordert. Die NGG Mittelrhein richtet einen eindringlichen Appell an die heimischen Bundestagsabgeordneten: „Es muss klar sein, dass die Interessen der Beschäftigten nicht unter die Räder kommen.“ Die Arbeitszeit ist der NGG dabei besonders wichtig: 9.300 Menschen im Kreis Altenkirchen haben nach aktuellen Angaben der Arbeitsagentur eine Teilzeit-Stelle – trotz Hochkonjunktur. Das sind 20 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren. Dabei werden 86 Prozent aller Teilzeit-Jobs von Frauen erledigt. Gewerkschafter Roland Henn sieht in den Zahlen einen klaren Auftrag an eine neue Bundesregierung: Nötig sei ein verbrieftes Rückkehrrecht auf Vollzeit.

„Wer seine Arbeitszeit für die Erziehung der Kinder oder die Pflege der Angehörigen runterfährt, der muss danach auch wieder voll in den Job zurückkehren können.“ Genau dafür habe bereits ein Gesetz auf dem Tisch gelegen, das jedoch am Widerstand der Union gescheitert sei. Sollte es wieder zur Koalition von CDU/CSU und SPD kommen, dürfe diese „Von-Teilzeit-zu-Vollzeit-Garantie“ nicht noch einmal verschleppt werden.

Auch die Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes, wie sie Arbeitgeberverbände fordern, lehnt die NGG Mittelrhein strikt ab. „13-Stunden-Tage und Dauer-Verfügbarkeit per Smartphone können nicht die Arbeitswelt von morgen sein. Wer flexible Arbeitszeiten braucht, kann sie per Tarifvertrag regeln“, sagt Henn.

Genauso wenig dürfe an den Aufzeichnungspflichten beim Mindestlohn gerüttelt werden: „Nur wenn die Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufschreiben, können sie die Stunden auch korrekt bezahlen. Darauf ist jeder ehrliche Unternehmer angewiesen. Wer an die Dokumentationspflicht will, der öffnet dem Lohnbetrug Tür und Tor“, betont der Gewerkschafter.

Nötig sei zudem ein kräftiger Nachschlag beim Mindestlohn. „Wir brauchen einen zweistelligen Euro-Betrag als unterste Lohngrenze. Das geht nur, wenn dahinter auch ein deutlicher politischer Wille steht. Genau das erwarten Mindestlohn-Empfänger von der neuen Bundesregierung“, macht Henn deutlich.



Ganz oben auf die Agenda gehöre auch ein Plan, um die Krankenversicherung auf neue Füße zu stellen. In einem Land, dem es wirtschaftlich so gut gehe, müsse die „Zwei-Klassen-Medizin“ ein Ende haben. Es könne nicht sein, dass der mit dem dickeren Geldbeutel schneller und besser behandelt werde. Nötig sei eine solidarische Bürgerversicherung, in die alle – auch Beamte und Selbstständige – einzahlten. Für ein solches Modell hatte sich zuletzt die SPD starkgemacht.

Henn: „Die nächste Bundesregierung hat die Chance zum Umsteuern. Gut gefüllte Haushaltskassen bieten den Spielraum für Reformen, von denen die Beschäftigten heute, aber auch die der nächsten Generation etwas haben.“ (PM)


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