Polizeidirektion Neuwied legt Unfallstatistik 2017 vor
Im Jahr 2017 ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Neuwied, der die Landkreise Neuwied und Altenkirchen umfasst, insgesamt 10.396 Verkehrsunfälle. Damit ist die Gesamtzahl gegenüber dem Vorjahr nochmals um 350 Verkehrsunfälle angestiegen und erreicht erneut einen Wert deutlich über 10.000. Dieser ergibt sich größtenteils durch starke Anstiege im Bereich der Polizeiinspektionen Altenkirchen (plus 121) und vor allem Straßenhaus (plus 231).
Neuwied/Altenkirchen. Die Verkehrsunfälle mit Personenschaden sind im Vergleich zum Vorjahr wiederum zurückgegangen, nämlich um 56 auf 1.057 Unfälle. Dies entspricht einem Anteil von 10,2 Prozent aller Unfälle. 15 Menschen verloren bei Verkehrsunfällen ihr Leben (Vorjahr: 13), 249 Personen wurden schwer (Vorjahr: 268) und 1.130 (Vorjahr: 1.196) leicht verletzt. Im Berichtszeitraum ereigneten sich wie im Vorjahr 116 Verkehrsunfälle mit Kinderbeteiligung (bis 14 Jahre). Tödliche Unfallfolgen für Kinder waren erneut nicht zu verzeichnen.
Im Jahr 2017 ereigneten sich 2.060 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Senioren, eine minimale Veränderung um fünf Unfälle nach oben im Vergleich zum Vorjahr. Damit scheint sich der kontinuierlich starke Anstieg der Unfallzahlen in dieser Risikogruppe erstmals seit Aufnahme in die Betrachtung abzuschwächen. In Folge dieser Unfälle kamen 2017 zwei Personen über 65 Jahre zu Tode, 42 Senioren wurden schwer und 92 leicht verletzt; insgesamt also 136 und damit erstmals ein Rückgang in der Gesamtzahl der verletzten Senioren. Senioren sind an 19,8 Prozent aller Verkehrsunfälle im Bereich der Polizeidirektion Neuwied beteiligt und im Falle ihrer Beteiligung zu 62,9 Prozent Hauptunfallverursacher.
Im Jahr 2017 ereigneten sich insgesamt 326 Verkehrsunfälle unter Beteiligung motorisierter Zweiradfahrer, wovon es bei fast zwei Dritteln Personenschäden zu beklagen waren. Dabei ist – wie bereits in den Jahren zuvor – weiterhin signifikant, dass die motorisierten Zweiradfahrer in der überwiegenden Zahl der Unfälle (211) die Hauptunfallverursacher waren und dass nicht angepasste Geschwindigkeit die weit überwiegende Unfallursache ist.
Die Anzahl der Alkoholunfälle beläuft sich im Jahr 2017 auf 139 (+ 5). Bei 44 dieser 139 Unfälle kam es zu Personenschäden, dabei wurden drei Personen tödlich verletzt, 16 Personen schwer verletzt und 43 Personen leicht verletzt. Die Polizei stellt fest, dass der Anteil der Personenschäden bei Alkoholunfällen mehr als dreimal so hoch ist. Im Rahmen anlassbezogener Kontrollmaßnahmen wurden zusätzlich 187 Straf- (- 13) und 76 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen (+ 11) wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss (ohne Unfallzusammenhang) erstattet. Eine Ordnungswidrigkeit liegt hier im Bereich von 0,5 bis 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen vor, ab 1,10 Promille sowie bei einer Alkoholisierung unter Hinzutreten von Ausfallerscheinungen liegt grundsätzlich der Verdacht des Straftatbestandes der Trunkenheit im Verkehr vor. Die Zahl der Verkehrsunfälle unter Drogeneinfluss hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 22 auf 31 erhöht. Auch die Zahl der Verletzten hat sich von zuletzt noch sieben auf elf Verletzte in 2017 gesteigert; darunter eine tödlich verletzte Person.
Bei den Hauptunfallursachen liegt der unzureichende Sicherheitsabstand mit einem Anteil von 27,5 Prozent klar an erster Stelle, gefolgt von fehlerhaftem Verhalten beim Wenden und Rückwärtsfahren mit 21,4 Prozent. Diese Ursachen dürften überwiegend für die vielen leichten Blechschäden verantwortlich zeichnen. An dritter Stelle der Hauptunfallursachen folgt allerdings bereits die überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit mit einem Anteil von 11,9 Prozent und den zumeist aus diesen Unfällen resultierenden, schweren Unfallfolgen. So sind neun der 15 tödlich Verletzten und 83 der 249 Schwerverletzten auf Unfälle durch Geschwindigkeitsfehlverhalten zurück zu führen. Die Anzahl der Geschwindigkeitsunfälle stieg um 114 Unfälle auf 1.188 Unfälle.
Als Maßnahme wurden im Jahr 2017 im Bereich der Polizeidirektion Neuwied rund 956 Stunden in Radarkontrollen investiert. Dabei wurden an 213 Kontrollstellen insgesamt 271.248 Fahrzeuge gemessen, von denen 18.702 beanstandet wurden. Der Großteil der Fahrzeugführer kam mit einer mündlichen oder gebührenpflichtigen Verwarnung davon, gegen 2.146 Personen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet und 195 Verkehrsteilnehmer wurden mit einem Fahrverbot belegt. (woti)
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