Vier Bürgerversammlungen zur Fusion Altenkirchen/Flammersfeld
Nachdem die Verbandsgemeinderäte Flammersfeld (31. Januar) und Altenkirchen (1. Februar) der Fusionsvereinbarung zustimmten waren nun die Bürger gefragt. Die beiden Lenkungsgruppen hatten gemeinsam zu vier Bürgerversammlungen eingeladen. Rund 600 Personen waren insgesamt zu den Infoveranstaltungen gekommen. In Flammersfeld fand die Veranstaltung mit dem Beigeordneten Manfred Maurer und Büroleiter Eugen Schmidt statt.
Flammersfeld. Den Auftakt machte am 15. Februar Altenkirchen. Es folgten Horhausen (20. Februar), Oberirsen (21. Februar) sowie Flammersfeld am 22. Februar. Rund 600 Bürger aus den Verbandsgemeinden besuchten die Veranstaltungen. Drei Ortsgemeinden, nämlich Seelbach und Seifen aus der VG Flammersfeld und Almersbach VG Altenkirchen haben der Fusion zugestimmt.
Die Verantwortlichen der beiden Verbandsgemeinden, Bürgermeister Fred Jüngerich (Altenkirchen) sowie der Büroleiter Eugen Schmidt (Flammersfeld) hatten gemeinsam eine Präsentation zu den wichtigsten Daten vorbereitet, die in allen vier Veranstaltungen die Grundlage der Information bildete. In der Stadthalle Altenkirchen fanden sich rund 200 Besucher ein. Darunter zahlreiche Ortsbürgermeister und Mitglieder der Ortsgemeinderäte. Die Besucher stellten nur wenige Fragen, sodass diese Auftaktveranstaltung recht schnell beendet werden konnte. Ganz anders stellte sich die Situation dann in Horhausen, wo rund 150 Gäste in das Kaplan-Dasbach-Haus gekommen waren, dar.
Der zweite Beigeordnete der VG Flammersfeld, Manfred Maurer, eröffnete die Veranstaltung und verwies hierbei auf die bereits seit 2006 bestehenden Überlegungen zur Verwaltungsreform im Land. Eugen Schmidt, Büroleiter der VG Flammersfeld, stellte in seiner Rede die Eckpunkte der Fusionsvereinbarung erneut dar. Er, aber auch Jüngerich, wiesen darauf hin, dass es die Fusion mit oder ohne Zustimmung geben würde. Die Nachteile seien aber bei einer zwangsweisen Fusion erheblich. Beide verwiesen hier auf die „Hochzeitsprämie“ in Höhe von jeweils einer Million Euro. Hinzu kämen verschiedene weitere Förderungen für die Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld, wie die neue Kommune dann heißen wird.
Schmidt sagte: „Diese Gelder können zu einer schnelleren Entschuldung der VG Flammersfeld führen, was dann auch die Angleichung der VG-Umlagesätze zur Folge hat“. Viele Fragen der Besucher betrafen auch die Möglichkeiten der Klage gegen die Fusion, wie es in einigen Kommunen bereits geschehen sei. Dazu führten Schmidt und Jüngerich aus, dass es sicherlich diese Möglichkeit gäbe, nur sei der Ausgang völlig offen. Auch Landrat Michael Lieber, der ebenfalls in Horhausen anwesend war, wies darauf hin, dass es bei einer weiteren Reform die Landkreise betreffen könne. "Der Kreis Altenkirchen steht mit seiner jetzigen Größe und Struktur sehr gut da", so Lieber. Allen Verantwortlichen war, so sagten einige, klar, dass es in Horhausen, dessen Einwohner immer eine Verbindung in den Kreis Neuwied favorisiert hatten, schwieriger sein werde die Besucher zu überzeugen.
Auch die letzte Veranstaltung in Flammersfeld war gut besucht. Kurz vor Beginn mussten noch zusätzliche Stühle aufgestellt werden. Auch hier ging Maurer auf die Abläufe ein, die zu der Fusion geführt haben. Schmidt erläuterte dann die Struktur des Rathauses in Flammersfeld nach der Fusion. In Flammersfeld wird neben dem „erweiterten“ Bürgerbüro, ein Fachbereich angesiedelt sein. Mit Blick auf die Anzahl der Beschäftigten stellte Schmidt klar, die können nicht alle in einem Rathaus untergebracht werden. Wie bei den vorherigen Veranstaltungen konnten dann Fragen gestellt werden. Hiervon machten die Besucher reichlich Gebrauch. Viele der Fragen bezogen sich auf die Rolle der Ortsgemeinden, für die sich jedoch nichts ändern wird.
Eine Frage war dann: „Was passiert, wenn die Ortsgemeinden nicht zustimmen“. Jüngerich und Schmidt stellten dazu erneut klar, dass die Fusion nicht mehr aufzuhalten sei. Die Frage sei also, ob man auf die genannte „Hochzeitsprämie“ verzichten wolle. Eine weitere Frage war, plant man in der Verwaltung etwas um die Zahl der jetzt 68 Ortsgemeinden zu verringern. Hierzu verwies Maurer auf ein Gesetz aus den 70er Jahren, in dem es heißt, dass Ortsgemeinden unter 300 Einwohnern zusammengelegt werden sollten. Davon wurde bisher kein Gebrauch gemacht, so Maurer lächelnd, weil es sehr viel Widerstand gab.
Einige Fragen konnten die Beteiligten auch nicht beantworten, da es sich um Zuständigkeiten anderer Behörden, wie Landesbetrieb Mobilität für die Bundes- und Landstraßen oder die Kreisverwaltung für den öffentlichen Personennahverkehr, handelt.
Jetzt sind die Ortsgemeinden aufgerufen, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen. Der Zeitablauf, so die Verantwortlichen aus beiden Verwaltungen, sieht vor, dass bis Mitte April die Beschlüsse der Ortsgemeinden vorliegen und dann im Frühsommer das entsprechende Gesetz im Landtag beschlossen werden kann. Die Wahlen zum VG-Rat der fusionierten Kommunen soll dann Ende Mai 2019, im Rahmen der turnusmäßigen Kommunalwahl, erfolgen. Hierbei wird auch der/die neue Bürgermeister/in der VG gewählt. Amtsantritt für Rat und Bürgermeister/in wird allerdings erst der 1. Januar 2020 sein. Bis dahin bleiben die bisher handelnden Personen im Amt. Für die Ortsgemeinden ändere sich nichts, so Schmidt und Jüngerich. (kkö)
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