Landkreis Altenkirchen fördert anerkannte Betreuungsvereine
Knapp 150.000 Gesamtförderungen erhalten die fünf anerkannten Betreuungsvereine im Landkreis aus dem Kreishaushalt. Die Mittel sind als Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten einer hauptamtlichen Fachkraft in den Betreuungsvereinen für das Jahr 2018 bewilligt. Damit sollen sie bei ihrem Engagement für das örtliche Betreuungswesen unterstützt werden. In einer Pressemitteilung weist der Landkreis auf die Aufgaben der Vereine hin.
Der Landkreis Altenkirchen fördert in diesem Jahr die fünf anerkannten Betreuungsvereine im Kreis mit insgesamt 147.015 Euro. Die Betreuungsvereine der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Altenkirchen, der Arbeiterwohlfahrt Sieg-Westerwald, des Diakonischen Werks Altenkirchen, des DRK-Kreisverbands Altenkirchen sowie der Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer (SKFM) im Landkreis Altenkirchen erhalten jeweils einen Zuschuss in Höhe von 29.403 Euro.
Die Mittel sind als Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten einer hauptamtlichen Fachkraft in den Betreuungsvereinen für das Jahr 2018 bewilligt. Damit sollen die fünf Betreuungsvereine bei ihrem Engagement für das örtliche Betreuungswesen unterstützt werden. Sinn und Zweck rechtlicher Betreuung sind die parteiliche Vertretung des zu betreuenden Menschen, seine Rehabilitation und Teilhabe an der Gesellschaft. „Die in der rechtlichen Betreuung Tätigen üben eine verantwortungsvolle Aufgabe aus, für Menschen, die aufgrund einer Behinderung oder Erkrankung ihre Rechte nicht selbständig wahrnehmen können“, heißt es dazu in einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung.
Als privatrechtlich organisiertes Strukturelement übernehmen die Betreuungsvereine neben der Betreuungsbehörde die Aufgabe, interessierte Personen als ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen. Sie beraten und begleiten Betreuer aus dem Kreis der Angehörigen sowie freiwillig sozial Engagierte bei der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit. Zudem informieren sie gemeinsam mit der Betreuungsbehörde die Öffentlichkeit über allgemeine Betreuungsfragen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen. (PM)
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