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Nachricht vom 14.03.2018    

ADD bestätigt Schließung der Grundschule Herkersdorf

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier hat die Überprüfung der Schließungspläne des Landes für kleine Grundschulen abgeschlossen. Für die Grundschule Herkersdorf bleibt es bei einem negativen Ergebnis: Sie wird zum Schuljahreswechsel geschlossen. Das geht aus einer Pressemitteilung der ADD hervor.

Kirchen-Herkersdorf. Es bleibt dabei: Die Grundschule in Kirchen-Herkersdorf wird geschlossen. Sie gehört nicht zu denjenigen kleinen Schulen, die nach Wertung des Landes weiterhin überleben können. Das hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Schulaufsichtsbehörde heute (14. März) mitgeteilt. Sie hat 40 kleine Grundschulen von insgesamt 962 Grundschulen in Rheinland-Pfalz überprüft. All diese Schulen erfüllten die vom Schulgesetz geforderte Mindestzügigkeit von einer Klasse pro Jahrgang schon lange nicht mehr.

Aufhebung des Schulstandortes wird eingeleitet
Nach einer ersten Prüfung im Herbst letzten Jahres blieben noch acht Schulstandorte übrig, für die ein Aufhebungsverfahren eingeleitet werden sollte, darunter auch die Grundschule in Herkersdorf. Nach weiteren ausführlichen Gesprächen entschloss sich die Schulaufsichtsbehörde, nun für insgesamt vier dieser Schulstandorte das Verfahren zur Aufhebung einzuleiten. „Wir haben es uns mit diesem umfangreichen Überprüfungsverfahren wirklich nicht leicht gemacht, denn wir wollen weiterhin ein dichtes Netz an Grundschulen in unserem Land vorhalten. Nur da, wo sich keine nachvollziehbaren, schulischen Ausnahmegründe für den Erhalt des Standortes finden ließen, leiten wir ein Verfahren zur Aufhebung des Schulstandortes ein“, so ADD-Präsident Thomas Linnertz.

Individuelle Prüfung
Ein Aufhebungsverfahren wird demnach für die Schulstandorte Reifferscheid, Lieg, Frankenstein und eben Herkersdorf eingeleitet. Geprüft wurde bei allen in Frage stehenden Standorten unter anderem, ob die Schulen künftig durch steigende Schülerzahlen wieder dauerhaft mehr Klassen bilden können, ob eine weitere Schule in erreichbarer Nähe ist und diese genügend Kapazität hat, die Schülerinnen und Schüler auch aufnehmen zu können und wie die jeweilige Schule von den Eltern vor Ort angenommen wird. „Alle Schulstandorte wurden individuell und sehr ausführlich geprüft, um ein zukunftssicheres Grundschulangebot wohnortnah zu erhalten. Dennoch ist es eine ständige Aufgabe der Schulträger vor Ort, sich im Rahmen der Schulentwicklungsplanung rechtzeitig und dauerhaft mit den Perspektiven aller Schulstandorte zu beschäftigen“, so ADD-Präsident Linnertz. Die Grundschule Herkersdorf gilt als Sprengelschule der Grundschule Kirchen, sie hat derzeit zwei Kombiklassen mit insgesamt 30 Schülerinnen und Schülern. Für das kommende Schuljahr wird mit 25 Kindern in zwei Kombiklassen gerechnet. Dabei gibt es nach Angaben der ADD bereits jetzt viele Kinder, die zur Grundschule Kirchen gewechselt haben. Diese Grundschule habe ausreichend Kapazitäten zur Aufnahme der Schülerinnen und Schüler.



Der nächste Schritt zur Aufhebung der Schulstandorte sind nach Mitteilung der ADD nun förmliche Verfahren nach dem Schulgesetz. Dabei werden zunächst der Schulausschuss, der Schulelternbeirat sowie der Regionalelternbeirat beteiligt und das Mitbestimmungsverfahren mit dem Bezirkspersonalrat für die staatlichen Lehrkräfte an Grundschulen eingeleitet. Die Aufhebung der Standorte ist grundsätzlich zum nächsten Schuljahr 2018/2019 vorgesehen. (PM)


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