Finanzämter scannen Papier-Steuererklärungen
Auf dem Weg hin zur komplett elektronischen Steuererklärungen haben die Finanzämter in Rheinland-Pfalz Anfang März mit dem Scannen der papiergebundenen Steuererklärungen begonnen. Nach dem Scannen werden die Steuererklärungen dann wie elektronisch eingereichten Erklärungen weiterverarbeitet.
Altenkirchen/Hachenburg/Neuwied. Seit dem 1. März scannen alle 23 rheinland-pfälzischen Finanzämter eingehende Papiersteuererklärungen, um die Daten der Steuerpflichtigen in eine elektronische Form zu überführen. Das Verfahren entlastet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern vom Datenerfassungsprozess und stellt die Weichen für ein zukunftsfähiges automationsgestütztes Besteuerungsverfahren.
Verwaltungskooperation mit Bayern
Bei der Umsetzung des Scanverfahrens hat die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung den fortschrittlichen und innovativen Weg der Arbeitsteilung durch eine Verwaltungskooperation mit dem Land Bayern gewählt. „Die Umsetzung des Vorhabens durch eine Verwaltungskooperation mit dem Land Bayern hat sich als richtig erwiesen. Da das Land Bayern am Standort Wunsiedel bereits über ein hochmodernes Scanzentrum für die bayerische Steuerverwaltung verfügt, konnten wir auf die aufwändige und kostenintensive Einsetzung einer eigenen Scannerinfrastruktur verzichten“, erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen.
„Das Scanzentrum in Wunsiedel ist ein gelungenes Beispiel für eine länderübergreifende Zusammenarbeit in der Steuerverwaltung. Durch die konzentrierte Arbeit im Datenerfassungs- und Scanzentrum können Steuererklärungen deutlich effizienter erfasst und weiterverarbeitet werden. In Wunsiedel werden bereits rund 1.700.000 Steuererklärungen pro Jahr von Papierform in elektronische Daten umgewandelt. Davon profitieren die Beschäftigten in den Finanzämtern in Bayern und nun auch in Rheinland-Pfalz“, stellte Bayerns Finanzstaatssekretär Albert Füracker fest.
Keine Belegpflicht mehr
Gleichzeitig wies Finanzministerin Doris Ahnen darauf hin, dass das Scanverfahren nur eine Überganglösung darstellen könne. Wünschenswert für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Steuerverwaltung sei die elektronische Übermittlung über das kostenlose Programm Elster, die auch eine schnellere Bearbeitung der Steuererklärung garantiere. Zudem entfalle ab der Einkommensteuererklärung 2017 die Pflicht, dass der Steuererklärung Belege, wie etwa Spendenbescheinigungen, beigefügt sein müssen. Die Finanzämter fordern diese Belege lediglich im Einzelfall an, wenn dies für die Prüfung der Steuererklärung erforderlich sei. Ohne Belege sei es jetzt noch attraktiver, die Steuererklärung vollelektronisch, also ohne Vordrucke und Papier, abzugeben. (PM)
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