Kann eine gedämmte Außenwand noch atmen?
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet neue Beratungstermine in Betzdorf und Altenkirchen an. Diesmal geht es um die Frage, wie viel Energie sich mit einer Wärmedämmung einsparen lässt und was hinsichtlich des notwendigen Luftaustauschs zu beachten ist.
Betzdorf/Altenkirchen. Es gibt immer wieder Hausbesitzer, die von einer Außenwanddämmung absehen, weil sie der Meinung sind, dass dann die Wände nicht mehr atmen könnten. Sie verzichten damit auf eine effektive Maßnahme zur Reduzierung ihres Energieverbrauchs aufgrund eines immer noch verbreiteten Vorurteils. Die Behauptung, dass Wände atmen können - also zum Luftaustausch im Haus beitragen - ist schlichtweg falsch. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einer aktuellen Pressemitteilung hin. Dies wurde schon 1928 von dem Physiker Erwin Raisch widerlegt. Eine massive verputzte Wand ist luftdicht und kann nicht atmen im Sinne eines Luftaustauschs. Eine notwendige Lüftung findet nur durch regelmäßiges Öffnen von Fenstern und Türen oder über eine Lüftungsanlage statt. Das einzige, was sich im Winter durch die Wände nach draußen bewegt, sind etwa ein bis zwei Prozent des Wasserdampfes, der sich in der Innenraumluft befindet. Für ein gutes Raumklima ist diese geringe Menge nicht relevant. Insgesamt müssen während der Heizperiode 1.000 bis 2.000 Liter Feuchtigkeit in einem Einfamilienhaus durch die Lüftung nach draußen transportiert werden.
Der in diesem Zusammenhang häufig kritisierte Dämmstoff Polystyrol ist übrigens genauso durchlässig für Wasserdampf wie Holz. Holz wird jedoch als Baustoff nie in Frage gestellt. Wie viel Energie sich mit einer Wärmedämmung einsparen lässt und was hinsichtlich des notwendigen Luftaustauschs zu beachten ist, erläutern die Energieberater der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in einem persönlichen Beratungsgespräch nach telefonischer Voranmeldung. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt: In Betzdorf am Mittwoch, 2. Mai, 11 bis 16.15 Uhr (Rathaus, Hellerstraße 2). Um Voranmeldung wird gebeten unter Tel. 02741 – 291900; in Altenkirchen am Donnerstag, 26. April, 12 bis 18 Uhr (Rathaus, Zimmer E12, Rathausstraße 13). Eine Voranmeldung kann unter Tel. 02681 – 850 erfolgen. (PM)
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