Wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Kreis: SGD Nord zahlte 5,3 Millionen Euro aus
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord weist darauf hin, dass im Jahr 2017 im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 5,3 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Altenkirchen ausgezahlt wurden.
Koblenz/Altenkirchen. Im vergangenen Jahr sind im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund 5,3 Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Altenkirchen durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgezahlt worden. Gefördert wurden unter anderem die Wehrumbauten am Daadenbach sowie die Fortführung der Sanierung und der Ausbau der Wasserversorgung durch den Zweckverband Wasserversorgung Kreis Altenkirchen. Darauf weist die SGD in einer Pressemitteilung hin.
„Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Kreis Altenkirchen fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung. Hervorzuheben ist der Rückbau von Querbauwerken zur Herstellung der Durchgängigkeit an verschiedenen Gewässern wie beispielsweise am Daadenbach im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ so SGD-Nord-Präsident Ulrich Kleemann. Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, in den Bereichen der Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz unterstützt. Die Fördermittel tragen dazu bei, die Kommunen zu entlasten und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar zu halten. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten, auch für Starkregen.
Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der Aktion Blau Plus oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und/oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80 Prozent. Zum Schutz der Ressource Wasser trägt der Wassercent bei. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt. (PM)
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