Brancheninitiative Metall fragte: „Was tun, wenn mein Kunde wackelt?“
Wie geht man damit um? Der Geschäftspartner geht in die Insolvenz. Wie reagiert man als Zulieferer, Dienstleister, Vermieter? Damit beschäftigte sich die Wirtschaftsförderung des Kreises im Rahmen der Brancheninitiative Metall. Mit dem Düsseldorfer Rechtsanwalt Robert Buchalik hatte sie einen ausgewiesenen Experten zu Gast.
Weitefeld/Altenkirchen. Wenn ein Unternehmen in Schwierigkeiten gerät, stellen sich gerade für seine Lieferanten, Vermieter und Geschäftspartner eine Reihe von wichtigen Fragen.
Unter der zentralen Frage „Was tun, wenn mein Kunde wackelt?“ referierte nun der Düsseldorfer Rechtsanwalt Robert Buchalik zum Thema „Gläubigerschutz“. Die Veranstaltung, zu der die Wirtschaftsförderung des Kreises Altenkirchen im Rahmen der Brancheninitiative Metall eingeladen hatte, fand bei der Firma Muhr & Bender (Mubea) im Werk Weitefeld statt. Veranstaltungen dieses Formats führt die Wirtschaftsförderung im Netzwerk der Brancheninitiative Metall zwei Mal jährlich durch und richtet sich damit insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen aus der Region. Ein Rundgang durch das gastgebende Unternehmen rundet die Veranstaltung ab. Im Mittelpunkt des Vortrags stand dieses Mal das Thema Insolvenz und die Frage, wie die Gläubiger des insolventen Unternehmens mit der Situation umgehen.
Thema Insolvenz wird oft stigmatisiert
„Das Thema „Insolvenz wird im Unterschied zu Ländern wie den USA oder Großbritannien in Deutschland stigmatisiert“, stellte der Experte Buchalik fest. Jährlich werden im Bundesgebiet deutlich mehr als 20.000 Insolvenzverfahren beantragt und damit mehr als 100.000 Arbeitsplätze vernichtet. Dabei wären tausende insolvenzgefährdete Unternehmen zu retten, wenn sich die Verantwortlichen rechtzeitig mit einer Sanierung unter Insolvenzschutz auseinandersetzen würden, lautete der Appell des Anwalts. Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen ebnet Unternehmen den Weg, sich über eine Insolvenz zu sanieren. Am Ende des Verfahrens steht ein Sanierungsplan, der die Entschuldung des Unternehmens sowie die Befriedigung gesicherter und ungesicherter Gläubiger regelt. Diesem Plan müssen die Gläubiger zustimmen. Durch Mitwirkung im vorläufigen Gläubigerausschuss kann der Gläubiger höchstmöglichen Einfluss auf den Verfahrensgang nehmen und auch eigene Rechte wahren. Dies war nur eine Option für „richtiges“ Handeln, die der Experte aufzeigte.
Praktische Erfahrungen
Praktische Einblicke erhielten die Teilnehmer insbesondere durch Erfahrungsberichte von betroffenen Unternehmen. Das eine wurde nach den Vorgaben des neuen Gesetzes saniert. Im zweiten Beispiel wurde die Regelung nicht in Anspruch genommen, so dass der Unternehmer seinen Betrieb letztlich nach einem Regelinsolvenzverfahren aufgeben musste.
Nach dem Vortrag führten Dr. Christoph Nobel und Dr. Bernfried Hesselmann von Mubea die Teilnehmer durch den Betrieb. Mubea ist als Zulieferer der Automobilindustrie Marktführer für verschiedene Produktgruppen im Bereich Powertrain, Fahrwerk und Karosserie. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Attendorn. Im Kreis Altenkirchen unterhält Mubea Werke in Weitefeld und Daaden. Nach dem Betriebsrundgang blieb den Teilnehmern ausreichend Zeit zum Austausch. Die nächste Veranstaltung dieser Art findet im Herbst dieses Jahres zum Thema Industrie 4.0 statt. Die Wirtschaftsförderung des Kreises wird den Termin frühzeitig bekannt geben. (PM)
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