Auch das digitale Erbe will geregelt sein
„Menschen gehen – Daten bleiben“ war der Titel eines Vortrags von Martina Röttig, Beraterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, in Betzdorf. Sie erläuterte, wie man das digitale Erbe regeln kann und sollte. Ganz konkret kann zum Beispiel in einer Verfügung zum digitalen Nachlass festgelegt werden, ob in einem sozialen Netzwerk ein Gedenkstatus eingerichtet werden oder das Profil gelöscht werden soll.
Betzdorf. Was passiert eigentlich mit den eigenen Daten, wenn man stirbt? Verträge werden online abgeschlossen und digital hinterlegt, Konten online geführt und Zugangsdaten online verwaltet. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher sind in sozialen Netzwerken aktiv. Hinterbliebene stehen vor vielen Herausforderungen, wenn sie an Vertragsinformationen gelangen müssen und Online-Konten von Verstorbenen verwalten sollen. Martina Röttig, Beraterin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, beantwortete Interessierten mit dem Vortrag „Menschen gehen – Daten bleiben“ im kleinen Ratssaal im Rathaus Betzdorf die wichtigsten Fragen zur Thematik.
Sinnvoll ist es demnach, eine Person des Vertrauens mit allen Aufgaben rund ums digitale Erbe zu betrauen. Alle in diesem Zusammenhang übermittelten und gespeicherten Daten verbleiben auch nach dem Tod eines Kunden oder Users beim jeweiligen Anbieter. Deshalb ist es für jeden Verbraucher ratsam, auch seine Daten im Blick zu haben, wenn es um Regelungen nach dem Ableben geht. Ganz konkret kann zum Beispiel in einer Verfügung zum digitalen Nachlass festgelegt werden, ob in einem sozialen Netzwerk ein Gedenkstatus eingerichtet werden oder das Profil gelöscht werden soll. Ebenfalls bewährt sich insbesondere eine Liste mit allen Benutzerkonten und Passwörtern, die an einem sicheren Ort hinterlegt werden sollte. Auch sollte der Verbraucher genau festlegen, was mit seinen einzelnen Konten passieren soll. Wie gewünscht handeln kann die ausgewählte Person nur, wenn die Vollmacht „über den Tod hinaus“ gilt. (PM)
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