120 Branchenvertreter tauschten sich beim Immobilienforum aus
In Koblenz haben sich rund 120 Branchenvertreter beim diesjährigen Immobilienforum ausgetauscht. Zu dem Treffen eingeladen hatten die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz und der Immobilienverband Deutschland (IVD) West. Von besonderem Interesse für die Teilnehmer war dabei ein ganz aktuelles Thema: Ab dem 1. August wird die Berufszulassung für Immobilienmakler sowie Wohnungseigentumsverwalter und Mietverwalter neu geregelt.
Koblenz/Region. Energiesparverordnung, Geldwäschegesetz, Wettbewerbsrecht: Zu diesen und anderen Themen haben sich rund 120 Branchenvertreter beim diesjährigen Immobilienforum ausgetauscht. Zu dem Treffen eingeladen hatten die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz und der Immobilienverband Deutschland (IVD) West. Referent Rudolf Koch, IVD, begleitete die Veranstaltung in den Räumen der IHK Koblenz mit fachlichem Input.
Berufszulassung für Immobilienmakler ändert sich
Von besonderem Interesse für die Teilnehmer war dabei ein ganz aktuelles Thema: Ab dem 1. August wird die Berufszulassung für Immobilienmakler sowie Wohnungseigentumsverwalter und Mietverwalter neu geregelt, um dem komplexen Anforderungsprofil der Berufsgruppe Rechnung zu tragen. „Konkret bedeutet das, dass Makler und Verwalter sich künftig regelmäßig weiterbilden müssen. Damit sind Informationspflichten den Behörden und den Kunden gegenüber verbunden. Die Einzelheiten werden in der neuen Makler- und Bauträgerverordnung geregelt“, erläutert Andrea Look, Referentin für Unternehmensgründung und Unternehmensförderung bei der IHK Koblenz. Für Wohnimmobilienverwalter wird erstmals eine Erlaubnispflicht in der Gewerbeordnung eingeführt – das heißt, für die Erlaubniserteilung müssen diese künftig den Nachweis über persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen. Bereits tätige Wohnimmobilienverwalter müssen ebenfalls eine Erlaubnis beantragen.
Unsicherheit in der Branche
„Diese neuen gesetzlichen Bestimmungen sorgen bei vielen Unternehmern in der Branche für Unsicherheit“, kommentiert Look die Neuregelungen. „Klar ist, dass der zusätzliche Verwaltungsaufwand eine Belastung für die Berufsgruppe darstellen wird und sich in angemessenen Grenzen halten muss. Gleichzeitig dürfte jedoch die Qualität sowohl im Bereich der Immobilienverwaltung als auch der Maklergeschäfte aufgrund der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung steigen.“ (PM