Verkaufsoffene Sonntage: IHK fordert Chancengleichheit
In einer Pressemitteilung macht die IHK Altenkirchen ihre Position in Sachen Chancengleichheit für den Einzelhandel und Sonntagsöffnungszeiten deutlich. Anlass war ein Gespräch mit dem CDU-Landtagsabgeordneten Michael Wäschenbach und Vertretern der heimischen Werbegemeinschaften. Die IHK fordert unter anderem, dass die bestehenden Landesgesetze wieder in ein einheitliches Bundesgesetz zurückgeführt werden und mindestens vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr und Kommune umgesetzt werden können.
Altenkirchen. Zu einem Gespräch mit Vertretern der heimischen Werbegemeinschaften traf sich der CDU-Landtagsabgeordnete Michael Wäschenbach bei der Altenkirchener Industrie- und Handelskammer (IHK). Im Kern ging es um Chancengleichheit für den Einzelhandel durch Korrekturen bei den Sonntagsöffnungszeiten.
Verkaufsoffene Sonntage sind gerade für kleine und mittlere Kommunen attraktiv. Hier können sie sich als Gemeinschaft ihren Besuchern präsentieren, was angesichts des immer schärfer werdenden Wettbewerbs gegenüber anderen Handelsformen und zur Stärkung der Innenstädte wichtig bleibt. Auch zeigt sich, dass der verkaufsoffene Sonntag als Einkaufserlebnis wahrgenommen wird. Die aktuelle Rechtsprechung sowie die laufende Diskussion um Ladenöffnungszeiten machen zugleich deutlich, dass Sonntagsöffnungen eine Ausnahme bleiben müssen. Das Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz darf keine übermäßigen bürokratischen Hürden aufbauen oder den Wettbewerb verzerren, so Volker Hammer, Beiratsmitglied der IHK-Geschäftsstelle Altenkirchen. So sind die aus der Rechtsprechung gemachten Vorgaben bei der Begründung eines verkaufsoffenen Sonntags wie beispielsweise Besucherprognosen gerade für kleinere Kommunen kaum realistisch umsetzbar. Außerdem ist es unverständlich, warum hohe Auflagen für verkaufsoffene Sonntage gerade in Innenstädten gemacht werden, an anderen, insbesondere nicht integrierten Standorten, aber nicht.
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Die Industrie- und Handelskammer Koblenz fordert vor diesem Hintergrund, dass die bestehenden Landesgesetze wieder in ein einheitliches Bundesgesetz zurückgeführt werden, mindestens vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr und Kommune möglich bürokratiearm und rechtssicher umgesetzt werden können, ein verkaufsoffener Sonntag auch im Adventsmonat Dezember liegen darf, kein Anlassbezug zur Öffnung an einem Sonntag hergestellt werden muss und es keine es keine Bevorzugung einzelner Standorte oder Vertriebsformen gibt, da dies den Grundsatz der Wettbewerbsgleichheit verletzt. (PM)
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