Teilhabeberatungsstelle hat ihre Arbeit aufgenommen
Zu Beginn des Jahres 2018 wurde das Recht der Menschen mit einer Behinderung mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) gestärkt und verankert. Damit diese Rechte bekannt und betroffenen Menschen zuteilwerden, haben nun bundesweit ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstellen (EUTB) unter dem Motto „Eine für Alle“ ihre Arbeit aufgenommen. Eine von den rund 500 Stellen befindet sich im Landkreis Altenkirchen, angesiedelt beim Diakonischen Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen als Träger.
Altenkirchen. Auf die Frage, „Was macht Menschen glücklich?“ könnte eine Antwort lauten: „Am Leben, in der Gemeinschaft und Gesellschaft selbstbestimmt teilhaben zu können!“. „Leider ist dieses Glück für viele Menschen eingeschränkt, nur weil sie eine Beeinträchtigung haben“, bedauert Angela Hartmann vom Diakonischen Werk im Evangelischen Kirchenkreis Altenkirchen. Die ausgebildete Pflegepädagogin ist aber froh, dass es nun hier vor Ort die Möglichkeit gibt, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zu verbessern und ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.
Teilhabe stärken
Zu Beginn des Jahres 2018 wurde das Recht der Menschen mit einer Behinderung mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) gestärkt und verankert. Damit diese Rechte bekannt und betroffenen Menschen zuteilwerden, haben nun bundesweit ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstellen (EUTB) unter dem Motto „Eine für Alle“ ihre Arbeit aufgenommen. Eine von den rund 500 Stellen befindet sich im Landkreis Altenkirchen, angesiedelt beim Diakonischen Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen als Träger.
Seit einigen Wochen ist das Beratungsangebot im Kreis Altenkirchen angelaufen. Die EUTB hat ihren Hauptsitz im Diakonischen Werk Altenkirchen. Dort können nun Betroffene und deren Angehörige auf Augenhöhe individuell beraten werden. Die Themen werden in verständlicher Sprache erklärt. Sie beziehen sich etwa darauf zu klären, wo und wie finanzielle Unterstützung beantragt werden kann, wo es Hilfen für Alltag oder Beruf gibt und welche Möglichkeiten grundsätzlich für den Betroffenen gegeben sind.
Unabhängige Beratung
Ein Schwerpunk der Beratung ist, dass sie unabhängig ist und somit jeder individuell einen passenden „Fahrplan“ angeboten bekommt. Selbst entscheiden die Betroffenen welchen Anbieter er in Anspruch nimmt und welchen Weg er geht. Die Beratung erfolgt kostenlos und orientiert sich, auch zeitlich, an den Bedürfnissen der Rat- und Hilfesuchenden.
Das Angebot wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert und verfolgt das Ziel, dass Menschen Hilfestellung erhalten, zum Beispiel wenn Anträge zur Unterstützung zum Lebensunterhalt gestellt werden müssen oder wenn eine persönliche Unterstützung aufgrund einer bestimmten Behinderung notwendig ist. „Bildlich gesprochen, soll der Betroffene der Kapitän seines eigenen Schiffes und der Berater der Lotse sein, der verschiedene Wege aus einer Hand aufzeigt“ unterstreicht Fachfrau Angela Hartmann, die bereits die ersten Beratungen nach dem neuen Gesetz hat. Konkret, so Hartmann, kann die EUTB – „Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung“ Unterstützung und Beratung zu allen Themen der Rehabilitation und Teilhabe anbieten. Wichtig ist der Beraterin, dass sie vor Beantragungen tätig werden kann und auf Augenhöhe berät um selbstbestimmtes Entscheiden zu ermöglichen. Wichtig ist ihr, dass ihre Beratungen unabhängig sind von Trägern und ergänzend zu anderen Beratungsstellen wirken kann.
EUTB-Stelle ist Wegweiser
Grundsätzlich richtet sich die Beratung an Menschen mit einer Behinderung, Menschen die von einer Behinderung bedroht sind und deren Angehörige. Zudem ist auch eine Beratung von Betroffenen an Betroffene im Aufbau. „Es gibt viele Wege, Menschen mit Behinderung die Teilhabe in der Gesellschaft zu erleichtern. Die EUTB-Stelle will hier ein Wegweiser sein. Und auch die Angehörigen brauchen Unterstützung, die wir gerne anbieten möchten“, betonen Angela Hartmann, EUTB-Beraterin und Margit Strunk, Geschäftsführerin des Diakonischen Werkes des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen.
Neben der bereits jetzt möglichen Beratung im Diakonischen Werk Altenkirchen sind aktuell verschiedene Wege der Bekanntmachung des neuen Angebotes, Gespräche mit Kooperationspartnern, Behörden und Verbänden und ein Konzept, die Beratung auch an anderen Standorten im Landkreis Altenkirchen anzubieten, in Vorbereitung. Die EUTB für den Kreis Altenkirchen arbeitet mit dem regionalen Diakonischen Werk Westerwald und der Inklusa gGmbH in Bad Ems zusammen.
Angela Hartmann (angela.hartmann@diakonie-altenkirchen.de) ist im Diakonischen Werk des Evangelischen Kirchenkreises in Altenkirchen, (02681/80 08 20) erreichbar. Zusätzlich bietet sie (monatliche) offene Sprechstunden, und zwar an jedem ersten Mittwoch im Monat von 10 bis 11.30 Uhr und an jedem zweiten Freitag von 14.30 bis 16 Uhr, im Mehrgenerationenhaus Mittendrin (Wilhelmstraße 10) in Altenkirchen an. Informationen zum Thema gibt es barrierefrei auch online unter www.teilhabeberatung.de (PM)
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