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Nachricht vom 11.07.2018    

Vertragswechsel beim Erdgas? - Jetzt schon ans Heizen denken!

Die Heizperiode ist noch lange hin. Aber man kann vorausplanen und sich zum Beispiel um günstige Erdgasverträge kümmern. Was man beachten sollte, darüber informiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wer mit Erdgas seine Heizung betreibt, sollte unbedingt mit genügend Vorlauf über einen Wechsel zu Beginn der Heizperiode nachdenken. Gerade die Kündigungsfrist kann einen Strich durch die Rechnung machen.

Koblenz/Region. Wer denkt bei hochsommerlichen Temperaturen schon übers Heizen nach? Doch genau jetzt ist der richtige Zeitpunkt, seinen Erdgasliefervertrag und den dort vereinbarten Preis zu prüfen. Denn im Oktober beginnt die Heizperiode und damit der Verbrauch von Erdgas in vielen Privathaushalten. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät: Vorausplanen für die kalte Jahreszeit!

Die längste zulässige Kündigungsfrist in Erdgaslieferverträgen zu Heizzwecken beträgt drei Monate. Sie ist bei Privat-Verbrauchern häufig im Kleingedruckten des Vertrags zu finden. Wird also im Juli ein neuer Erdgaslieferant beauftragt, der in der Regel auch die Kündigung beim alten Versorger übernimmt, kommt der Verbraucher bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten Ende Oktober aus seinem Altvertrag. Die Versorgung durch den neuen, günstigeren Versorger startet dann ab Anfang November. Wer mit Erdgas seine Heizung betreibt, sollte daher unbedingt mit genügend Vorlauf über einen Wechsel zu Beginn der Heizperiode nachdenken. Gerade die Kündigungsfrist kann einen Strich durch die Rechnung machen und ist deshalb im Altvertrag immer zu überprüfen. Der Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale in Mainz hilft gerne weiter.



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Ein persönliches Beratungsangebot für den Wechsel des Strom- und Gasversorgers gibt es in der Beratungsstelle Betzdorf nach Terminvereinbarung für 5 Euro. Rechtliche Fragen rund um das Thema Energieversorgung beantwortet der Energierechtsberater der Verbraucherzentrale persönlich in Koblenz. Die Beratung findet alle 14 Tage mittwochs in der Beratungsstelle Koblenz (Entenpfuhl 37, 56068 Koblenz) statt und kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich (Kontakt: Tel. 0261-12727, E-Mail energierecht@vz-rlp.de). Ein Einstieg in die Rechtslage kann am Servicetelefon Energierecht unter 01805-60756025 vermittelt werden. Das Telefonat kostet 14 Cent pro Minute dem deutschen Festnetz der Telekom und bis zu 42 Cent pro Minute aus Mobilfunknetzen. Eine Überprüfung von Heizkostenabrechnungen für 20 Euro nach postalischer Einsendung an die Verbraucherzentrale in Mainz wird ebenfalls im Bereich Energie angeboten. (PM)


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