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Geflügel muss gemeldet werden
Nach den jüngsten Ausbrüchen der Vogelgrippe (Geflügelpest) bei Wildvögeln in Deutschland wird die Gefahr der Einschleppung in Hausgeflügelbestände wieder als hoch eingeschätzt. Dies nimmt die Kreisverwaltung zum Anlass, erneut darauf hinzuweisen, dass jede Geflügelhaltung (wie auch jede andere Nutztierhaltung) beim Veterinäramt angezeigt werden muss und besondere Biosicherungsmaßnahmen einzuhalten sind.
Kreis Altenkirchen. Für Geflügel (außer Tauben) ist die Haltung im Stall oder in engmaschigen Volieren mit festem Dach grundsätzlich vorgeschrieben. Der Kreis Altenkirchen hat auf Grund der geringen Geflügeldichte und der bisher günstigen Seuchenlage von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Freilandhaltung als Ausnahme unter Beachtung betimmter Auflagen zuzulassen. Dies ist auch weiterhin möglich.
Jeder Geflügelhalter muss die Hygienevorschriften erfüllen, die sonst nur für größere Betriebe gelten. Es ist darauf zu achten, dass betriebsfremde Personen keinen Zutritt haben, Ställe und Ausläufe nur mit Schutzkleidung (Kittel, Overall, Stiefel) betreten werden, ein Bestandsbuch geführt wird und Transportfahrzeuge und -behältnisse gereinigt und desinfiziert werden.
Treten innerhalb von 24 Stunden Verluste von mindestens drei Tieren bei Beständen bis 100 oder über zwei Prozent bei Beständen über 100 auf oder kommt es zu erheblichen Veränderungen der Legeleistung oder zu Gewichtszunahme, so ist der Besitzer verpflichtet, unverzüglich durch einen Tierarzt die Ursache feststellen zu lassen und die Untersuchung auf Influenza-A-Viren der Subtypen H 5 und H 7 zu veranlassen. Das Veterinäramt ist zu benachrichtigen.
Weitere Informationen und den Vordruck zur Anmeldung der Geflügelhaltung gibt es beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Altenkirchen, Telefon 02681/81 28 10, -28 20, -28 34, Internet: www.kreis-ak.de, E-Mail: veterinaerwesen_landwirtschaft@kreis-ak.de.
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