Kleinbus-Kontrolle: Zu lange Lenkzeiten, technische Mängel, verdorbene Ladung
Zwei Kleinbusse mit technischen Mängeln, deren Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten nicht nachweisen konnten, dazu keine Genehmigung zur Personenbeförderung, obendrein rund 100 Kilogramm verdorbenes Frischfleisch geladen: Das ist die Kurzform einer Kontrolle durch die Verkehrsdirektion Koblenz am Autobahnrastplatz Landsberg an der Warthe.
Sessenhausen. Die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz kontrollierte am Mittwoch (22. August) gegen 18.15 Uhr auf dem Autobahnrastplatz Landsberg an der Warthe in der Gemarkung Sessenhausen an der A 3 zwei mit mehreren Personen besetzte Kleinbusse. Beide Fahrzeuge gehörten zu einem aus dem süd-osteuropäischen Raum stammenden Unternehmen. Nachfragen bei den beförderten Personen ergaben, dass beide Fahrzeuge auf dem Weg in die Niederlande waren und die Beförderung gegen Entgelt erfolgte.
Das Unternehmen war nach Polizeiangaben nicht im Besitz entsprechender Genehmigungen für die grenzüberschreitende gewerbliche Personenbeförderung und führte die Beförderung dementsprechend illegal durch. Für keinen der Busse konnten die Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten nachweisen. Diesbezügliche Recherchen ergaben, dass beide Fahrer bereits seit ungefähr 36 Stunden unterwegs waren, ohne eine entsprechende Tagesruhezeit eingelegt zu haben. Aufgrund dessen, dass beide Busse jeweils nur mit einem Fahrer besetzt waren, wäre bereits nach einer Fahrzeit von zehn Stunden die Verrichtung der Tagesruhezeit erforderlich gewesen.
Da den Beamten während der Kontrolle ein starker Faulgeruch entgegenschlug, wurde das verladene Gepäck überprüft und führte zu einer, so die Mitteilung der Verkehrsdirektion, „ekelerregenden Feststellung“: In verschiedenen Taschen und Koffern waren insgesamt etwa 100 Kilogramm ungekühlte Fleischwaren verstaut, sowohl unverpacktes Frischfleisch als auch verpackte Fleischwaren. Aufgrund der herrschenden sommerlichen Temperaturen hatte insbesondere bei dem unverpackten Fleisch teilweise schon der Fäulnisprozess eingesetzt. Die Weiterfahrt wurde an Ort und Stelle untersagt und umgehend Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt gehalten. Von dort wurde wegen des Verstoßes gegen die Bestimmungen des Lebensmittel- und Seuchengesetzes die Sicherstellung der gesamten verdorbenen Lebensmittel angeordnet, damit diese aufgrund von Seuchengefahren einer direkten Entsorgung zugeführt werden konnten.
Da beide Busse zudem noch technische Mängel zeigten und unter anderem durch unbefestigte Batterien die Gefahr eines Fahrzeugbrandes bestand, wurde den Fahrern neben der Verrichtung einer Tagesruhezeit auch eine direkte Mangelbeseitigung angeordnet. Beide Fahrer und auch das Unternehmen erwarten jetzt entsprechende Anzeigen und es mussten Sicherheitsleistungen von insgesamt 2.900 Euro gezahlt werden. Das Unternehmen kümmerte sich schließlich selbständig um eine Weiterbeförderung der Fahrgäste. (PM)
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