Fortbildungsreihe im Herbst: Rechtliche Betreuung im Ehrenamt
Die Betreuungsvereine im Landkreis Altenkirchen und die Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung veranstalten im Herbst 2018 eine Fortbildungsreihe zum Thema „Rechtliche Betreuung im Ehrenamt/Vorsorgende Verfügungen“. Die Reihe richtet sich an Bürger, die neu als Betreuer bestellt worden sind oder schon länger tätig sind und ihr Wissen noch einmal auffrischen wollen, sowie an alle, die sich für dieses Thema interessieren. Die einzelnen Termine wurden jetzt präsentiert.
Altenkirchen. Jeder kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder im Alter in die Lage kommen, dass wichtige Angelegenheiten des Lebens nicht mehr selbstverantwortlich geregelt werden können. In solchen Situationen muss eine andere Person Entscheidungen treffen. Dies geht jedoch nur, wenn die Person hierzu die notwendige rechtliche Befugnis hat. Zum einen kann man selbst vorsorgen und eine Vorsorgevollmacht erteilen, zum anderen kann ein Betreuer bestellt werden.
Viele Herausforderungen für Betreuer
In beiden Positionen sind viele Angehörige und Freiwillige ehrenamtlich aktiv. Einen Bevollmächtigten und ehrenamtlichen Betreuer erwarten viele Herausforderungen. Damit die ehrenamtlich Tätigen gut informiert und sicher handeln können, bietet die kleine Arbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht im Landkreis Altenkirchen jährlich eine Fortbildungsreihe an. Diese Fortbildungsreihe „Rechtliche Betreuung im Ehrenamt/Vorsorgende Verfügungen“ richtet sich an Bürger, die neu als Betreuer bestellt worden sind oder schon länger tätig sind und ihr Wissen noch einmal auffrischen wollen, sowie an alle, die sich für dieses Thema interessieren.
Dieses Jahr wird die Fortbildungsreihe in den Räumen der Kreisverwaltung in Altenkirchen stattfinden. Die einzelnen Vorträge finden dienstags statt und beginnen jeweils um 18 Uhr, der Workshop am 13. November beginnt bereits um 17 Uhr.
Ein Überblick der einzelnen Themen und Termine:
• Wer zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung eine vorsorgende Verfügung erteilen möchte, wird am 16. Oktober von Joachim Brenner von der Kreisverwaltung Altenkirchen umfassend zu den einzelnen Verfügungen wie der Vorsorgevollmacht, der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung informiert.
• Am 23. Oktober beschäftigt sich der Vortrag mit dem Thema „Das Betreuungsrecht / Rechte und Pflichten eines Betreuers“. Referentinnen sind Christa Leyendecker vom Betreuungsverein des SKFM (Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer) im Landkreis Altenkirchen e.V. sowie Birgit Karst von der Betreuungsbehörde.
• Am 30. Oktober folgt der Vortrag zur „Gesundheitsfürsorge/freiheitsentziehende Maßnahmen“ mit Kathrin Wolter für den Betreuungsverein der AWO Sieg-Westerwald e.V. und den Betreuungsverein der AWO Altenkirchen e.V.
• Wolfram Westphal vom Betreuungsverein im Diakonischen Werk Altenkirchen e.V. referiert am 6. November zur „Vermögenssorge/Regelung der finanziellen Angelegenheiten“.
•Zuletzt bietet Roland Günter vom DRK Betreuungsverein e.V. den Workshop „Gespräche mit betreuten Menschen“ an, der am 13. November stattfindet.
Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei. Aus organisatorischen Gründen wird um vorherige Anmeldung gebeten. Es sind auch Anmeldungen zu Einzelterminen möglich. Weitere Informationen und Anmeldung bei der Betreuungsbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen: Birgit Karst oder Klaus Hartnack (Tel. 02681-812432 oder -30; E-Mail: birgit.karst@kreis-ak.de, klaus.hartnack@kreis-ak.de). (PM)
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