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Nachricht vom 12.11.2018    

Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft informierte über Rente

20 Erzieherinnen und Lehrkräfte informierten sich in Altenkirchen auf einer Informationsveranstaltung der beiden Kreisverbände Altenkirchen und Westerwald der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) über die Berechnung ihrer Rentenansprüche.

Altenkirchen. Die gesetzliche Rente muss gestärkt werden und man muss sich frühzeitig - am besten mit Beginn des Berufslebens - um die Altersvorsorge kümmern. In dieser Erkenntnis waren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Informationsveranstaltung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zum Thema „Mit einer guten Rente für ein würdevolles Leben im Alter“ einig. Dieter Roß, ehrenamtlicher Leiter der Rechtsstelle der GEW in Mainz, informierte die anwesenden Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer über Stichworte wie Regelrentengrenze, Vorzeitiger Rentenbeginn und Abschläge. Auch die Zukunftsperspektive rückte der Referent ins Blickfeld.

Nicht unbedingt mit Freude wurde die beschlossene schrittweise Anhebung des Rentenalters zur Kenntnis genommen. Dieter Roß verdeutlichte anhand von Tabellen, wie Geburtsjahr und erreichtes Rentenalter zusammenhängen und wie die Rente berechnet wird. Weitere Punkte wie Rentenabschlag, Rente und Hinzuverdienst und Monatsrente ergänzten das Referat. Im Zusammenhang mit individuellen Detailfragen wies der Referent auf die Möglichkeit hin, dass man als Versicherter die Beratung durch ehrenamtlich tätige Versicherungsberater und Versichertenälteste vor Ort in Anspruch nehmen könne. Darüber hinaus erteilt die Deutsche Rentenversicherung jährlich Auskunft über den aktuellen Stand der Rente.



Neben der sachlichen Information kam aber auch die politische Dimension der Altersvorsorge nicht zu kurz. Der Referent stellte klar, dass das Rentensystem nicht naturwüchsig ist, sondern durch politische Entscheidungen bestimmt wird und somit gestaltbar ist. Er forderte, dass das Rentenniveau von 47,5 Prozent im Jahr 2016 nicht weiter sinken dürfe. Zwar habe der Bundestag beschlossen, dass bis 2025 das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent absinken und der Beitragssatz 22 Prozent nicht überschreiten dürfe. Trotzdem müssten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer diese Entwicklung aufmerksam verfolgen und mit den politischen Vertretern diskutieren. Besonders gelte dies für die Arbeit der zu diesem Thema eingesetzten Rentenkommission, die Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung des Rentensystems erarbeiten soll.

Die Veranstaltung endete mit der Zusammenfassung der gewerkschaftlichen Forderungen zum Thema Rente, wie versicherungsfremde Leistungen aus Steuern und nicht durch die Rente zu finanzieren, die Löhne im Niedriglohnsektor sowie die Erwerbstätigkeit durch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erhöhen, Minijobs sozialversicherungspflichtig zu machen und nicht zuletzt die „Teilzeitfalle“, in die vor allem Frauen tappen, zu beenden. (PM)


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