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Nachricht vom 13.11.2018    

Feuerwehrrente: Andere Hilfsorganisationen nicht vergessen!

In die Diskussion um mögliche Renten für ehrenamtliche Feuerwehrleute schaltet sich das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ein. Hier ist man der Meinung, dass die bisherigen Überlegungen zu kurz greifen und man auch an ehrenamtliche Aktive etwa beim Technischen Hilfswerk oder dem DRK denken müsse.

Der geschäftsführende Vorstand des DRK-Kreisverbandes Altenkirchen setzt sich dafür ein, dass auch die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der DRK-Bereitschaften und anderer Hilfsorganisationen beim Thema Feuerwehrrente nicht vergessen werden: (von links) DRK-Präsident Landrat Michael Lieber, Steffen Nilius und Stefan Theis von der Kreisbereitschaftsleitung, DRK-Geschäftsführer Alfons Lang und Vizepräsident Dr. Peter Enders. (Foto: DRK)

Altenkirchen/Kreisgebiet. In zwei Verbandsgemeinden im Landkreis Altenkirchen wurde von der jeweiligen SPD-Fraktion eine Rentenversicherung für freiwillige Feuerwehrleute vorgeschlagen. Damit soll den aktuellen Nachwuchssorgen entgegengewirkt sowie die Sicherstellung des Brandschutzes langfristig gesichert werden. Am Rande einer außerordentlichen Kreisversammlung des DRK-Kreisverbandes Altenkirchen informierte die Kreisbereitschaftsleitung nun das geschäftsführende Präsidium über diese Situation. Seitens der Kreisbereitschaftsleitung wurde angeführt, dass die Probleme, die bei der Feuerwehr genannt werden, auch im Deutschen Roten Kreuz erkennbar sind. Nachwuchssorgen sind demnach auch hier bei vielen Ortsvereinen ein immer drängenderes Thema. „Positiv hervorzuheben ist, dass die Problematik grundsätzlich erkannt wurde und in der Kommunalpolitik diskutiert wird“, heißt es in einer Pressemitteilung des DRK hierzu.

Neben der Feuerwehr, die für den Brandschutz in einer Kommune verantwortlich ist, sollte man daher laut DRK auch andere Hilfsorganisationen wie das Technische Hilfswerk, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft oder auch das DRK nicht vergessen. Der DRK-Kreisverband Altenkirchen wirkt innerhalb des Landkreises Altenkirchen im Katastrophenschutz mit. So waren Helfer des DRK beispielsweise beim Unwettereinsatz am Fronleichnamstag im Raum Betzdorf/Kirchen mit verschiedenen Einheiten im Einsatz. Aber auch bei größeren Einsätzen der Feuerwehr wird meist ein DRK-Ortsverein parallel zur Sicherstellung der medizinischen Erstversorgung mit- oder nachalarmiert.



„Für die aktiven Helferinnen und Helfer vom Roten Kreuz oder anderen Hilfsorganisationen wäre es demnach äußerst demotivierend, wenn hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Die Folge könnte sein, dass sich in Zukunft vielleicht interessierte Personen überlegen, für welche Gemeinschaft sie Ihre Freizeit opfern“, gibt die Kreisbereitschaftsleitung zu bedenken. Ein Grundsatz des Deutschen Roten Kreuzes ist die Freiwilligkeit. Genau wie die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren leistet jeder Rotkreuzler seinen Dienst daher ehrenamtlich und erhält keine Entschädigung für diese Zeit.

Dabei geht es dem DRK nicht darum, die Akteure eauszuspielen. „Mit der Feuerwehr arbeiten wir Hand in Hand. Keineswegs möchte man einen Keil zwischen die beiden Hilfsorganisationen treiben. Innerhalb der DRK-Diskussionsrunde war der einstimmige Tenor, dass die eventuelle Einführung einer Feuerwehrrente nicht das Ende des eingeschlagenen Weges sein darf. Nach Ansicht des DRK-Kreisverbandes sollte man diese Überlegung mit allen Hilfsorganisationen, die im Katastrophenschutz mitwirken, an einem runden Tisch diskutieren“, so das DRK. In jedem Fall bestand Einigkeit, diese Thematik in der nächsten Präsidiumssitzung auf die Tagesordnung zu setzen. (PM)


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