Gutes Praktikum verhilft zum Medizinstudium
Die Zulassung zum Medizinstudium wird neu geregelt: Zehn Prozent aller Studienplätze in Deutschland sollen künftig an Bewerberinnen und Bewerber unabhängig von deren Abiturnoten vergeben werden. Rheinland-Pfalz wird dafür ein strukturiertes Gesundheitskompetenz- und Versorgungspraktikum mit einer Dauer von neun Monaten einführen. Die Praktikumsbesten sollen dann zum Studium zugelassen werden.
Mainz. Die Zulassung zum Medizinstudium wird neu geregelt: Zehn Prozent aller Studienplätze in Deutschland sollen künftig an Bewerberinnen und Bewerber unabhängig von deren Abiturnoten vergeben werden. Rheinland-Pfalz wird dafür ein strukturiertes Gesundheitskompetenz- und Versorgungspraktikum einführen. „Mir ist es wichtig, dass Empathie, Motivation und Erfahrung bei der Auswahl von Medizinstudierenden stärker ins Gewicht fallen. Denn auch das macht eine gute Ärztin und einen guten Arzt aus!“, so der rheinland-pfälzische Wissenschaftsminister Konrad Wolf (SPD). „Deshalb freue ich mich sehr über diese Vereinbarung der Kultusministerkonferenz. Nun können wir mit dem Gesundheitskompetenz- und Versorgungspraktikum den Fokus noch stärker auf berufspraktische Erfahrungen legen.“
Das Gesundheitskompetenz- und Versorgungspraktikum sieht vor, dass Bewerberinnen und Bewerber für ein Medizinstudium circa neun Monate lang in unterschiedlichen Stationen in der medizinischen Versorgung tätig sind. Geplant sind etwa gleich lange Zeiträume in der stationären oder rehabilitativen Versorgung, der Prävention und in der hausärztlichen Praxis. Die Praktikumsbesten sollen dann zum Studium zugelassen werden.
„Mit dem Gesundheitskompetenz- und Versorgungspraktikum öffnen wir Türen für Bewerberinnen und Bewerber, denen der Weg ins Studium aufgrund der Schulnoten versperrt ist“, so Wolf. „Wer eine hohe Motivation mitbringt und im Praktikum die Eignung für eine ärztliche Tätigkeit erkennen lässt, hat eine gute Chance auf ein Medizinstudium.“
Zur Überprüfung und Bewertung der Praktikumstätigkeit werden gemeinsam mit dem Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) und weiteren Kooperationspartnern wissenschaftlich fundierte und rechtssichere Verfahren entwickelt. Diese Verfahren sollen sowohl die Eignung für Berufe der Gesundheitsversorgung als auch für das Engagement im medizinischen Bereich erfassen und so einen Rückschluss auf den Erfolg im Studium und die typische Berufseignung zulassen.
Bereits heute ist es in Rheinland-Pfalz möglich, über eine berufliche Qualifizierung zum Medizinstudium zugelassen zu werden. Neu ist allerdings, dass es künftig bei der Zulassung von Medizinstudierenden eine bundesweit geltende Eignungsquote von zehn Prozent geben wird. Grundlage dafür ist eine Änderung, die die Kultusministerkonferenz in Berlin vereinbart hat. Diese hat mit dem Entwurf eines zwischen den Ländern zu schließenden Staatsvertrags konkrete Vorschläge für Neuregelungen zur Vergabe von Studienplätzen im Zentralen Vergabeverfahren vorgeschlagen. Rheinland-Pfalz beabsichtigt, die Eignungsquote durch das strukturierte Gesundheitskompetenz- und Versorgungspraktikum zu füllen. Die neuen Praktika werden nach aktuellem Sachstand frühestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Staatsvertrags starten. Bis dahin werden Übergangsregelungen die Zulassung innerhalb dieser Quote bestimmen. (PM)