Windkraft im Wildenburger Land: Neues Artenschutzgutachten
Das Thema Windindustrieanlagen im Wildenburger Land bleibt auf der Agenda. Um mögliche Auswirkungen dieser Anlagen auf die heimische Tierwelt zu dokumentieren, haben der Morsbacher Ornithologe Christoph Buchen und Biologielehrer Horst Braun aus Friesenhagen-Steeg ein Artenschutzgutachten erarbeitet und an Landrat Michael Lieber übergeben. Sie wollen damit den zuständigen Behörden eine wissenschaftliche Hilfestellung und Sachargumente an die Hand geben.
Friesenhagen/Altenkirchen. In der Ortsgemeinde Friesenhagen sind sieben Windindustrieanlagen mit einer Höhe von über 200 Metern und zwei Windenergie-Potentialflächen geplant. Um die möglichen Auswirkungen dieser Anlagen auf die heimische Tierwelt zu dokumentieren, hat der Morsbacher Ornithologe Christoph Buchen in Zusammenarbeit mit dem Biologielehrer Horst Braun aus Friesenhagen-Steeg ein 52 Seiten umfassendes Artenschutzgutachten mit 57 Abbildungen für das Wildenburger Land erstellt und an Landrat Michael Lieber übergeben. Außerdem erhielt der Bürgermeister der Ortsgemeinde Friesenhagen, Norbert Klaes, eine Ausfertigung.
Langjährige Erfahrung
Christoph Buchen erforscht die Tier- und Pflanzenwelt von Morsbach und dem Wildenburger Land seit 50 Jahren. Horst Braun beschäftigt sich ebenfalls seit vielen Jahren mit der Natur seiner Heimatgemeinde und kartiert die Tierarten. Beide Fachleute sind Beauftragte für Naturschutz bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Altenkirchen und haben 2018 erneut elf planungsrelevante und windkraftsensible Tierarten beispielhaft untersucht, vier Fledermausarten und sieben Vogelarten. Unterstützt wurden sie dabei von 73 Gewährsleuten aus der Bürgerschaft. Das Fazit der beiden Naturwissenschaftler ist eindeutig: Den geplanten Windindustrieanlagen und der Ausweisung von Potentialflächen für Windindustrieanlagen stehen im Wildenburger Land und in den Nachbarregionen die Vorkommen seltener Tierarten entgegen. Die Arten würden durch diese Anlagen in ihrem Lebensraum beeinträchtigt, und es wäre in der Zukunft ein negativer Trend auf die Bestandssituation der Arten wahrscheinlich. „Die geschützten Individuen sehen sich sogar nach dem Bundesnaturschutzgesetz einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko ausgesetzt, sollten die Windindustrieanlagen tatsächlich genehmigt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative Wildenburger Land.
Seltene Fledermausart von europäischer Bedeutung
Folgende Untersuchungsergebnisse sprechen laut Buchen und Braun gegen die Errichtung von Windindustrieanlagen und gegen die Ausweisung von Potentialflächen für Windindustrieanlagen: Das Große Mausohr ist eine seltene Fledermausart von europäischer Bedeutung. In zwei Stollen nahe der Gemeindegrenze von Friesenhagen haben 2018 wieder 18 Mausohren überwintert. Auch im Sommer sind sie dort beobachtet worden. Die Bechsteinfledermaus ist ebenfalls im Gebiet ganzjährig anwesend. Es liegen Winternachweise und der Nachweis von zwei Wochenstuben für den Randbereich des Wildenburger Landes vor. Dies sind die ersten Wochenstuben-Funde der Bechsteinfledermaus am Schnittpunkt des Oberbergischen Kreises und des Kreises Altenkirchen. Auch konnten die beiden seltenen Fledermausarten Großer und Kleiner Abendsegler nachgewiesen werden.
Schwarzstorch und Rotmilan
Wichtigstes Argument gegen die Genehmigung von Windindustrieanlagen ist das Vorkommen von Schwarzstorch und Rotmilan. Alleine 2018 konnten 315 Flugbewegungen des Schwarzstorches im Wildenburger Land dokumentiert werden. Erfreulich, so Buchen und Braun, sei der Nachweis von insgesamt fünf Schwarzstorchhorsten. Die Lage dieser Horste und die Drei-Kilometer-Schutzradien rund um diese Horste lassen den Schluss zu, dass das Wildenburger Land für Windindustrieanlagen eine Tabu-Zone ist. Die Gesamtzahl der Schwarzstorchhorste im Wildenburger Land erhöht sich damit für die Jahre 1991 bis 2018 auf mindestens 17 verschiedene Horste mit 48 Bruten und mehr als 108 Jungstörchen. Das Wildenburger Land und seine Randbereiche gelten damit seit Jahren als wichtiges Brutgebiet im Rheinischen Schiefergebirge. Vom Rotmilan konnten 2018 immerhin 1.265 Flugbewegungen im Wildenburger Land erfasst werden. Außerdem sind in dem Gebiet 15 Rotmilanhorste und sieben weitere besetzte Reviere dokumentiert worden. In den Jahren 2015 bis 2018 sind bei 22 Bruten mindestens 37 junge Rotmilane flügge geworden.
Stellenanzeige
Rotmilan-Dichtezentrum
Dieses konzentrierte Rotmilanvorkommen ist ein Indiz dafür, dass es sich bei dem gesamten Wildenburger Land und seinen Nachbarbereichen um ein Rotmilan-Dichtezentrum handelt, was laut Pressemitteilung quasi ein „Totschlagargument“ gegen die Genehmigung von Windindustrieanlagen ist. Da sich der Rotmilan gegenwärtig auf die deutschen Mittelgebirgsregionen konzentriert, ist der hiesige Bereich von überregionaler Bedeutung für den Schutz dieser Vogelart europaweit. Auch vom Schwarzmilan liegt 2018 wieder ein Brutnachweis vor.
Wespenbussard, Haselhuhn und Kranich
Bemerkenswert ist die Zunahme des Wespenbussards im Wildenburgischen. Für diese Greifvogelart besteht dort Brutverdacht. Nachweise des Haselhuhns bei Freudenberg lassen vermuten, dass sich diese vom Aussterben bedrohte Vogelart auch in der Ortsgemeinde Friesenhagen wieder ansiedeln könnte. Geeignete Lebensräume sind vorhanden. Das Morsbacher Bergland mit dem Wildenburger Land liegt genau in der Mitte der etwa 300 Kilometer breiten Zugstraße des Kranichs durch Westdeutschland. Vom Herbst 1967 bis Frühjahr 2018 sind 3.286 Kranichzüge mit 366.132 Kranichen über dem Wildenburgischen registriert worden. Darunter sind auch 33 rastende Trupps. Das Gebiet ist ein wichtiger Trittstein und bedeutendes Überfluggebiet des westeuropäischen Kranichs. Hier könnten die geplanten Windindustrieanlagen bei Verwirklichung sehr wohl einen Sperrriegel bilden und eine Gefahr für die Kraniche darstellen, vor allem bei schlechter Sicht. Der Sperlingskauz schließlich ist eine interessante, neue Vogelart im Wildenburger Land. Aufgrund der zahlreichen Beobachtungen muss künftig geprüft werden, ob diese Art im Hinblick auf Windindustrieanlagen ebenfalls planungsrelevant ist.
Wissenschaftliche Hilfestellung und Sachargumente
Nach der „Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Wildenburgisches Land“, die 2018 genau 50 Jahre bestand, und nach dem gültigen Regionalen Raumordnungsplan Mittelrhein-Westerwald (RROP) sind Windindustrieanlagen in dem Gebiet unzulässig. Mit dem vorliegenden Artenschutzgutachten 2018 möchten Christoph Buchen und Horst Braun den zuständigen Behörden eine wissenschaftliche Hilfestellung und Sachargumente an die Hand geben, die Genehmigungen von Windindustrieanlagen und die Ausweisung von Windenergie-Potentialflächen im Wildenburger Land auf rechtlicher Grundlage zu versagen. Außerdem betonen sie: „Wir werden die bisherigen Horstbäume ganzjährig im Auge behalten und nach neuen Horsten Ausschau halten. Die wissenschaftlichen Kartierungen werden auch in Zukunft fortgesetzt.“ (PM)
Lokales: Kirchen & Umgebung
Jetzt Fan der AK-Kurier.de Lokalausgabe Kirchen auf Facebook werden!