Windkraft auf dem Hümmerich: Altus will mehr Zeit
Wie geht es weiter beim Thema Windkraft auf dem Hümmerich zwischen Gebhardshain und Mittelhof? Die Bürgerinitiative (BI) Hümmerich hat nachgefragt bei der Kreisverwaltung. Die teilt mit, dass die Altus AG auf das zweite der drei beantragten Windräder wegen der Nähe zur Wohnbebauung Weisselstein verzichten wolle. Sie habe weiterhin angekündigt, so die Kreisverwaltung, eine Verlängerung des Ruhens des Verfahrens bei Gericht zu beantragen.
Altenkirchen/Gebhardshain/Mittelhof. Vor dem Verwaltungsgericht Koblenz hatte die Altus AG im vergangenen Oktober nicht überzeugen können, dass sie bei dem Bauantrag für die geplanten Windräder auf dem Hümmerich zwischen Gebhardshain und Mittelhof alle notwendigen Gutachten beigebracht beziehungsweise in der geforderten Qualität geliefert hatte. Die Richter waren dennoch gnädig und gaben Altus die Chance, mit der Kreisverwaltung gemeinsam zu klären, welche Nachweise für die Umweltverträglichkeit noch fehlen.
Verzicht auf ein Windrad
Das sollte bis Ende Januar geschehen, und wie die Kreisverwaltung auf Anfrage der Bürgerinitiative (BI) Hümmerich bestätigte, hat dieses Klärungsgespräch inzwischen auch am 25. Januar stattgefunden. Zum Ergebnis teilte die Kreisverwaltung mit, dass Altus auf das zweite der drei beantragten Windräder wegen der Nähe zur Wohnbebauung Weisselstein verzichten wolle. Darüber informiert die BI aktuell per Pressemitteilung. Außerdem seien Vereinbarungen zur einer Aktualisierung des Antrages sowie zur Art und zu den Anforderungen an die ergänzenden Gutachten getroffen worden. Das aber reiche der Altus AG laut BI offenbar noch nicht. Sie habe weiterhin angekündigt, so die Kreisverwaltung, eine Verlängerung des Ruhens des Verfahrens bei Gericht zu beantragen. Eine Mitteilung des Gerichts dazu liege der Genehmigungsbehörde noch nicht vor.
Werden Zielvorgaben erfüllt?
Insbesondere, dass nun eines der drei beantragten Windräder wegfallen soll, regte die BI zur Nachfrage an: Gemäß den Vorgaben des Landesentwicklungsplans IV (Z 163 g LEP IV) müssen mindestens drei Anlagen im räumlichen Verbund planungsrechtlich möglich sein. Dies bedeutet zwar nicht, dass mindestens drei Anlagen beantragt werden müssen, aber wenn eine von drei beantragten Anlagen wegfällt, weil die rechtlichen Voraussetzungen dafür fehlen, stellen sich Fragen: Anhand welcher Maßstäbe ist die Erfüllung des Ziels 163g LEP IV zu beurteilen? Und ist das Ziel im konkreten Fall erfüllt? Genau das werde derzeit von der Genehmigungsbehörde geprüft, teilte die Kreisverwaltung der BI mit. Dieter Glöckner, Sprecher der BI Hümmerich, übt Kritik: „Die rheinland-pfälzischen Regierungsparteien betonen immer wieder, dass sie die ‚Verspargelung‘ unserer Landschaft mit Windrädern verhindern wollen. Doch statt das im Landesentwicklungsplan eindeutig festzuschreiben, lassen sie genau dies zu. Wir würden uns wünschen, das Verwaltungsgericht setzt dem Trauerspiel um die geplanten Windräder auf dem Hümmerich nun ein Ende und lehnt eine weitere Fristverlängerung für Altus ab. Aber ob Fristverlängerung oder nicht: Kein von Altus beauftragter Gutachter wird vermutlich je zu dem Ergebnis kommen, der Hümmerich sei nicht für Windräder geeignet.“ Deshalb ruft die BI die Bevölkerung erneut auf, sich an deren Vogelbeobachtungen zu beteiligen.
Der Hümmerich müsse aus vielerlei Gründen frei bleiben von Windrädern, vor allem für die Menschen, die hier leben und für den Erhalt der schönen Landschaft mit ihrer besonderen Fauna und Flora, so die BI: „Vögel wie Rotmilan, Schwarzstorch und andere brauchen unseren Schutz, wir müssen die wenigen noch existierenden Exemplare davor bewahren, von Windrädern zerschreddert zu werden.“ (PM)
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