ADD erteilt keine Wegefreigabe im Nationalen Naturerbe Stegskopf
Mit Schreiben vom 12. Dezember 2018 hat die DBU Naturerbe GmbH bei der ADD in Trier die Freigabe aller Wege im Nationalen Naturerbe Stegskopf beantragt. Dies geht aus der Beantwortung einer Anfrage des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) an die ADD Trier nach dem rheinland-pfälzischen Landestransparenzgesetz hervor. Dieser Antrag stieß bereits Anfang des Jahres bei der Naturschutzinitiative (NI) und der Pollichia als anerkannte Natur- und Umweltschutzverbände in Anbetracht des augenscheinlich geringen Untersuchungszeitraumes der Kampfmittelbelastung und der fehlenden FFH-Verträglichkeitsprüfung auf große Skepsis.
Quirnbach. Aus den der NI von der ADD überlassenen Unterlagen geht hervor, dass bereits am 12. Februar 2019 die ADD in Trier der DBU Naturerbe GmbH mitgeteilt hat, dass eine Freigabe der Wege aufgrund der stattgefundenen Untersuchung nicht erfolgen könne, da eine „Entlassung aus dem Kampfmittelverdacht“ nicht möglich sei.
„Nach den uns vorliegenden Informationen wurden unter anderem. zehn Panzergranatpatronen und 60 Panzergranaten mit Nitrozellulosepulver als Treibladung und mit dem Hochleistungsprengstoff (Pentaerithrittetranitrat (PETN) als Sprengladung gefunden.“, schreibt die NI.
Die der NI vorliegende Bewertung der Gefährdungsabschätzung durch den Kampfmittelräumdienst kommt zu dem Ergebnis, „dass eine Person bei einer Detonation im Nahbereich schwer verletzt oder gar getötet wird“ und „dass der Fund gefährlicher Munition und Munitionsteile nicht ausgeschlossen werden kann.“
Weiter heißt es im Antwortschreiben der ADD an die DBU Naturerbe GmbH abschließend: „Ich bitte um Verständnis, dass im Interesse der Sicherheit der Bevölkerung und insbesondere des Schutzes von Leib und Leben eventueller Besucher des Geländes, die Voraussetzungen für eine Änderung der Gefahrenabwehrverordnung noch nicht erfüllt sind“.
Auch für die Verbände steht die Sicherheit der Bürger an oberster Stelle. Darüber hinaus ist es zwingend erforderlich, Wege nur nach einer FFH-Verträglichkeitsprüfung und vorheriger naturschutzfachlicher Grunddatenermittlung freizugeben, was schon längst hätte erfolgen können. „Eine Freigabe von Wegen ohne die notwendigen FFH-Verträglichkeitsprüfungen und ohne vorherige wissenschaftliche Erfassung der Naturausstattung würden wir nicht klaglos hinnehmen“, betont Harry Neumann, Bundes- und Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative (NI) und Sprecher der Pollichia für den Stegskopf.
Die beiden Verbände bedauern es, dass die Bevölkerung über diesen negativen Bescheid bislang nicht informiert wurde. Es ist schon seit Jahren ausdrückliches Ziel der Naturschutzverbände, dass das Nationale Naturerbe für die Bevölkerung zeitnah erlebbar gemacht wird.
Jedoch muss vorab selbstverständlich eine sorgfältige Prüfung der Kampfmittelbelastung, die hier offensichtlich nicht entsprechend vorgenommen wurde, stattfinden und vor einer Freigabe ausgesuchter Wege zwingend eine naturschutzfachliche Prüfung stattfinden. „Wir werden es nicht zulassen, dass dies erneut, wie bei der Freigabe der beiden Platzrandstraßen durch die BIMA geschehen, ohne die gesetzlich vorgeschriebenen FFH-Prüfungen erfolgt“, so die Verbände. Das Ergebnis war damals, dass der dort seit vielen Jahren brütende Schwarzstorch seine Brutstätte aufgegeben hat. Vorschläge zu einem Wegekonzept hatten mehrere Naturschutzverbände unter Federführung der NI bereits 2015 vorgelegt, auf das die DBU Naturerbe GmbH jedoch bisher nicht zurückgekommen ist.
Wie die NI aktuell aus politischen Kreisen erfahren hat, soll nun nach der Absage der Wegefreigabe kurzfristig eine schnelle Zwischenlösung auf politischer Ebene unter Federführung des Landkreises Altenkirchen versucht werden, um dennoch eine Freigabe zu erreichen. Möglicherweise hängt dies mit den bevorstehenden Kommunal- und Landratswahlen zusammen, um noch vorher „Erfolgsmeldungen“ an die Bevölkerung aussenden zu können.
Nach der in einem Schreiben an das Kuratorium der DBU Naturerbe GmbH und in der Presse geäußerten Kritik der Verbände an der bisherigen Arbeit der DBU Naturerbe GmbH teilte die Vorsitzende des Kuratoriums der DBU Naturerbe GmbH, Frau Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter der NI mit, dass dem Anliegen Rechnung getragen werde, „dass die naturschutzrechtlichen Fragen umfassend vor der Freigabe einzelner Wege geprüft werden“. Ebenfalls habe die DBU Naturerbe GmbH ihrem Kuratorium mitgeteilt, „erst auf Grundlage der noch durchzuführenden Biotop- und Vogelkartierung ein endgültiges Wege- und Besucherlenkungskonzept zu erarbeiten“.
„Das begrüßen wir und auf diese naturschutzkonforme Vorgehensweise vertrauen wir und achten aber auch darauf. Ausdrücklich bieten wir nochmals unsere Zusammenarbeit und Unterstützung bei der weiteren Entwicklung des Nationalen Naturerbes Stegskopf an. Ein entsprechender Arbeitskreis ist schon längst überfällig“, betonte Harry Neumann. Denn viele wichtige Fragen seien nach wie vor nicht geklärt oder nicht bekannt: Wildnisentwicklung und Offenlandpflege, Waldbewirtschaftung, „Wildtiermanagement“, Ausweisung als Naturschutzgebiet, Naturschutzwacht und Ranger, Kartierung der Arten und Lebensräume/Biotoptypen, Entwicklung des Lagerbereiches und nicht zuletzt die Beteiligung der Naturschutzverbände. (PM)
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