Wasserwirtschaftliche Maßnahmen: 7 Millionen Euro für den Kreis
Rund sieben Millionen Euro gab es im Jahr 2018 im Kreis Altenkirchen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen vom Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten. Gefördert wurden unter anderem die Fortführung der Sanierung und der Ausbau der Wasserversorgung durch den Zweckverband Wasserversorgung Kreis Altenkirchen sowie der Umbau und die energetischen Sanierung der Gruppenkläranlage Altenkirchen.
Kreisgebiet/Koblenz. Im vergangenen Jahr sind im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Fördermittel in Höhe von rund sieben Millionen Euro für wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Kreis Altenkirchen durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgezahlt worden. Gefördert wurden unter anderem die Fortführung der Sanierung und der Ausbau der Wasserversorgung durch den Zweckverband Wasserversorgung Kreis Altenkirchen sowie der Umbau und die energetischen Sanierung der Gruppenkläranlage Altenkirchen. Darüber informiert die SGD per Pressemitteilung. „Als Obere Wasserbehörde hat die SGD Nord die wasserwirtschaftlichen Maßnahmen im Kreis Altenkirchen fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung der Förderung. Hervorzuheben ist der Rückbau von Querbauwerken zur Herstellung der Durchgängigkeit an verschiedenen Gewässern wie beispielsweise an der Heller im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie", berichtet SGD-Nord-Präsident Ulrich Kleemann.
Land unterstützt Kommunen
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Fördermittel für Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft. Damit werden die Kommunen finanziell in ihren wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, in den Bereichen der Gewässerunterhaltung, Schutz der Gewässer sowie Hochwasserschutz unterstützt. Die Fördermittel tragen dazu bei, die Kommunen zu entlasten und die Entgelte für die Leistungen von Städten und Gemeinden bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für die Bürger bezahlbar zu halten. Die Zuwendungen setzen zudem finanzielle Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Kommunen. Das Land unterstützt die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Hochwasserschutzkonzepten, auch für Starkregen.
Es gibt Zuschüsse und Darlehen
Gesteuert wird die Vergabe durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der Aktion Blau Plus oder der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses oder eines Darlehens. Je nach Art des Vorhabens beträgt die Zuschusshöhe bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise die Darlehenshöhe nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80 Prozent. Zum Schutz der Ressource Wasser trägt der Wassercent bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt. (PM)
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