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Über Landesjagdgesetz-Entwurf diskutiert
Zu einem Gespräch mit heimischen Jägern hat sich jetzt der Landtagsabgeordnete Thorsten Wehner getroffen. In dem Gespräch ging es um einen Meinungsaustausch über den Entwurf des neuen Landesjagdgesetzes.
Kreis Altenkirchen. Zu einem Meinungsaustausch über den Entwurf des neuen Landesjagdgesetzes kamen jetzt Vertreter des Landesjagdverbandes im Kreis, des ökologischen Jagdverbandes, der Hegegemeinschaften und der unteren Jagdbehörde auf Einladung des Landtagsabgeordneten Thorsten Wehner zusammen. Zu den Eckpunkten der Novelle gehört, dass die bewährten und traditionelle Grundsätze des Jagdrechts beibehalten werden. Dies sind vor allem die Bindung des Jagdrechts an das Grundeigentum sowie das Reviersystem und der Zusammenschluss der Grundbesitzer zu Jagdgenossenschaften. Auch traditionelle Regelungen wie etwa die Mindestgröße von Jagdrevieren, die starken Mitwirkungsrechte der Jägerschaft im Jagdwesen oder die Position des Kreisjagdmeisters bleiben erhalten.
Das Jagdrecht soll unter anderem in folgenden Aspekten weiterentwickelt werden: Die Verpachtbarkeit von Jagdbezirken wird verändert. Diese soll verkürzt werden von bisher 9 beziehungsweise 12 Jahren auf nunmehr 5 beziehungsweise 8 Jahre. Dies sei, so Thomas Boschen vom ÖJV, eine Stärkung für Pächter und Verpächter. Erfüllt der Pächter zum Beispiel seinen Abschuss nicht, so kann der Verpächter sich schon nach fünf Jahren von ihm trennen; andererseits hat der Pächter ebenfalls diese Möglichkeit, wenn zum Beispiel der Pachtpreis zu hoch erscheint, oder die erstattungspflichtigen Schäden durch Schwarzwild überhand nehmen.
Die Verantwortung von Grundbesitzern und Jägern vor Ort soll gestärkt werden (Abschussvereinbarungen zwischen Verpächtern und Pächtern beziehungsweise Hegegemeinschaften ersetzen grundsätzlich behördliche Abschusspläne).
Die Hegegemeinschaften sollen als Körperschaft des öffentlichen Rechts verankert werden. Hier plädierte Rainer Walkenbach von der unteren Jagdbehörde für klare Regelungen in der dazugehörigen Rechtsverordnung, um unnötige Nachverhandlungen zu vermeiden.
Hohe Wildbestände fördern den Ausbruch von Tierseuchen. Da Rheinland-Pfalz im europäischen Mittelpunkt des Schweinepestgeschehens steht, ist hier die Mitwirkung der Jägerinnen und Jäger erforderlich.
Die Kritikpunkte des Landesjagdverbandes an diesem ersten Referentenentwurf wurden schon in einem Spitzengespräch zwischen Vertretern der Landesregierung und dem Vorstand des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz vorgetragen, erklärte der Vorsitzende des Kreisjagdverbandes, Alois Trapp. Man habe den Eindruck, auf den richtigen Weg zu sein.
Kreisjagdmeister Josef Weitershagen bat darum, die Stellung der Grundstückseigentümer zu stärken und ihnen bei der Wahl des Kreisjagdmeisters ein Wahlrecht einzuräumen. Trapp und Boschen betonten noch einmal den Wunsch nach Abschaffung der Jagdsteuer. Hier sei allerdings die Haltung der SPD-Landtagsfraktion klar, dass man grundsätzlich an der Jagdsteuer festhalten wolle, so der Abgeordnete. Wehner unterstrich, dass es erst ein Referentenentwurf sei, der noch im Parlament beraten werden müsse. Daher werde in der Fraktion noch ausführlich diskutiert. Er sagte deshalb zu, die vorgebrachten Kritikpunkte und Anregungen in die Meinungsbildung in Mainz einzubringen.
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Foto (von links): Rainer Walkenbach (untere Jagdbehörde), Alois Trapp (Vorsitzender des Kreisjagdverbandes Altenkirchen), Josef Weitershagen (Kreisjagdmeister), Thorsten Wehner MdL, Dietmar Winhold (Obmann der Hegeringleiter), Thomas Boschen (Landesvorsitzender des Ökologischen Jagdverbandes RLP).