Kreis, Verbandsgemeinde, Ortsgemeinde: So wird gewählt
INFORMATION | Der 26. Mai hat es in sich, denn dann wird gewählt in Rheinland-Pfalz: Für den Altenkirchener Kreistag sind 46 Mitglieder zu wählen, außerdem der neue Landrat, dazu die Räte der sechs Verbandsgemeinden im Kreis inklusive des Rates für die künftige Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld, dazu 119 Stadt- und Ortsgemeinderäte, Ortsbürgermeister sowie teilweise Ortsvorsteher und Ortsbeiräte. Und das ist nicht immer ganz einfach.
Kreisgebiet. Ja, es sind eine ganze Menge Kreuze zu machen bei den Kommunal- und Europawahlen am 26. Mai – oder, wer die Briefwahl nutzt, auch schon vorher. Ein Beispiel: Wer in der Stadt Wissen lebt, kann bis zu 105 Stimmen abgeben: 46 für den Kreistag, 32 für den Wissener Verbandsgemeinderat, 24 für den Stadtrat, dazu kommen die Stimmen für den Landrat, den Stadtbürgermeister und für das Europäische Parlament. Je nach Wohnort im Kreis kommen auch noch die Wahlen von Ortsbeiräten und Ortsvorstehern hinzu. Landesweit gibt es insgesamt rund 67.000 Männer und Frauen, die sich um ein kommunales Mandat bewerben. Wahlberechtigt sind in Rheinland-Pfalz rund 3,1 Millionen Bürgerinnen und Bürger mit deutschem Pass, außerdem können weitere knapp 100.000 Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Was man wissen sollte
Man kann es sich ziemlich einfach machen und zum Beispiel nur die Bewerberliste einer bevorzugten Partei X ankreuzen. Damit ist sichergestellt, dass alle Stimmen des einzelnen Wählers berücksichtigt werden. Beim Kreistag zum Beispiel erhält damit jeder der 46 Bewerberinnen und Bewerber auf der bevorzugten Liste eine Stimme.
Bis zu drei Stimmen pro Kandidat
Will man bestimmte Bewerber oder Bewerberinnen auf dieser Liste stärken, kann man bis zu drei Stimmen pro Bewerber abgeben (Kumulieren). Damit werden dann im Listenverlauf weniger Stimmen an die übrigen Kandidatinnen und Kandidaten vergeben, die aus dem Listenkreuz resultieren.
Durchstreichen möglich
Nun gibt es auch Fälle, dass Wähler eine Partei X bevorzugen, aber einem oder gleich mehreren bestimmten Kandidaten darauf keine Stimme geben möchten. Auch das ist möglich: Der Wähler vergibt das Listenkreuz und streicht den- oder diejenigen Personen durch, die keine Stimme erhalten sollen. Die zu verteilenden Listenstimmen kommen dann den übrigen Bewerbern in der Listenreihenfolge zugute.
Was ist dieses Panaschieren?
Bei Kommunalwahlen gibt es nicht immer die eine (parteipolitische) Präferenz: Selbst wer die Liste X ankreuzt, kann einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern auf Liste Y und Z ebenfalls einzelne beziehungsweise bis zu drei Stimmen geben (Panaschieren), die bei der Verteilung der Listenstimmen für Liste X abgezogen werden. Was auch möglich ist: Man muss kein Listenkreuz setzen, sondern kann die verfügbaren Stimmen auch ausschließlich einzelnen Bewerbern auf einer oder auf mehreren Listen geben. Vermeiden sollte man das Ankreuzen von zwei oder mehr Gesamtlisten, dann wird der Stimmzettel ungültig.
Stichwort Briefwahl
Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält einen Wahlscheinantrag, der unterschrieben bei der zuständigen Verwaltung abgegeben oder in einem Briefumschlag dorthin gesendet wird. Zuständige Verwaltung ist die Verbandsgemeinde. Die Briefwahlunterlagen, die die Verwaltung versendet, enthalten neben dem Wahlschein die Stimmzettel, ein Merkblatt oder einen Wegweiser zur Briefwahl sowie zwei farbige Umschläge: In den gelben Umschlag werden die ausgefüllten Stimmzettel gesteckt. Der Umschlag wird anschließend zugeklebt. In den orangefarbenen Umschlag kommen der unterschriebene Wahlschein sowie der gelbe Umschlag mit den Stimmzetteln. Der verschlossene Wahlbriefumschlag muss spätestens am Wahltag beim Wahlvorstand sein.
► Ausführliche Informationen rund um die Kommunalwahlen: wahlen.rlp.de (scan)
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