Wirtschaftsförderung erfasst Breitbandversorgung in Gewerbegebieten
Im Rahmen des Breitbandclusters, das von der Wirtschaftsförderung des Kreises in enger Abstimmung mit den Verbandsgemeinden umgesetzt wird, möchte man sich am Sonderförderprogramm für Gewerbe- und Industriegebiete beteiligen. Bevor die Unternehmen dazu angeschrieben werden können, muss eine vollständige Adresserfassung erfolgen. Aus diesem Grund werden in den kommenden Wochen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreis- und Verbandsgemeindeverwaltungen Begehungen durchführen und in diesem Zusammenhang auch georeferenzierte Fotoaufnahmen machen.
Altenkirchen/Kreisgebiet. Im Rahmen des Breitbandclusters, das von der Wirtschaftsförderung des Kreises in enger Abstimmung mit den Verbandsgemeinden im Kreis Altenkirchen umgesetzt wird, möchte man sich an dem von der Bundesregierung aufgelegten Sonderförderprogramm für Gewerbe- und Industriegebiete beteiligen. Ziel des Programms ist es, die in Gewerbegebieten ansässigen Unternehmen an das Glasfasernetz anzuschließen. In einem ersten Schritt müssen dafür die in den Unternehmen bereits vorhandenen Bandbreiten ermittelt werden, um eine Abgrenzung zwischen förderfähigen und nicht förderfähigen Gebieten vornehmen zu können.
Bevor jedoch die Unternehmen von der Wirtschaftsförderung angeschrieben werden können, muss eine vollständige Adresserfassung der betroffenen Unternehmen erfolgen. Aus diesem Grund werden in den kommenden Wochen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreis- und Verbandsgemeindeverwaltungen Vor-Ort-Begehungen durchführen und in diesem Zusammenhang auch georeferenzierte Fotoaufnahmen machen. Darauf weist die Wirtschaftsförderung hin. Das mit der Datenerfassung beauftragte Personal kann sich auf Wunsch durch ein Schreiben der Kreisverwaltung Altenkirchen ausweisen. (PM)
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