Rücktritt des Wehrleiters der VG Altenkirchen zeigt mehrere „Baustellen“ auf
Ralf Schwarzbach, amtierender Wehrleiter der Verbandsgemeinde Altenkirchen, hat zum 1. September dieses Jahres seinen Rücktritt vom Amt erklärt. Dieser Schritt, zu dessen Hintergründen sich weder Schwarzbach noch der Bürgermeister Fred Jüngerich konkret äußern, führt zu einer Vakanz in der Führung der freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde, da die Dienstzeit des derzeitigen Stellvertreters Andreas Krüger auch zum 1. Oktober endet.
Altenkirchen. Nachdem es bereits längere Zeit zwischen dem Bürgermeister der VG Altenkirchen und dem Wehrleiter gärte, trat Schwarzbach vor kurzem mit Wirkung zum 1. September von seinem Amt zurück. Damit wird sich ein Zustand ergeben, dessen Behebung erheblicher Anstrengungen seitens der Verwaltungsspitze bedarf: Da auch die Dienstzeit des gewählten stellvertretenden Wehrleiters, nach derzeitigem Stand, zum 1. Oktober endet, wäre die freiwillige Feuerwehr der VG Altenkirchen zunächst führungslos.
Im Hinblick auf die bevorstehende Fusion mit der VG Flammersfeld ist dies ein Zustand, den sich niemand vorstellen konnte. Die Verwaltung, hier im besonderen der Bürgermeister als Dienstherr, ist nunmehr in der Pflicht, möglichst kurzfristig eine vernünftige Lösung zu finden. Es dürfte allerdings schwer sein, einen geeigneten Kandidaten zu finden, der für die Übergangszeit zur Verfügung steht. Die Neuwahl eines ehrenamtlichen Wehrleiters der entstehenden Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld muss bis zum 30. Juni 2020 erfolgt sein.
Dieser Rücktritt, so Schwarzbach, sei ihm schwer gefallen, aber aufgrund verschiedener Vorkommnisse, die das Vertrauensverhältnis belasteten, unumgänglich gewesen. Es gab, so Schwarzbach weiter, Differenzen in der Frage, welche Aufgaben die freiwilligen Feuerwehren haben. Jüngerich seinerseits zeigte sich von diesem Schritt sehr überrascht und wird nun, so seine Interpretation der Situation, schnellstmöglich eine Lösung suchen. Hierzu, so Jüngerich weiter, sei es erforderlich die Wehrführer einzubinden. Die Frage nach einem hauptamtlichen Wehrleiter für die nach der Fusion entstehende größte Verbandsgemeinde im Landkreis Altenkirchen, mit immerhin 68 Ortsgemeinden und dann 9 freiwilligen Feuerwehren, wurde seitens der Verwaltung bisher nicht beantwortet.
Ein Abwarten bis zur Entscheidung der Kreisverwaltung über einen hauptamtlichen Kreisfeuerwehrinspekteur kann nicht der Weg sein, um diesen Zustand, für alle beteiligten zufriedenstellend schnellstmöglich zu beenden. Der zurzeit noch stellvertretende Kreisfeuerwehrinspekteur, Matthias Theis, kennt diesen Zustand, da auch die Kreisverwaltung die Entscheidung immer weiter hinausschiebt. Theiss hält es für sinnvoll, über einen hauptamtlichen Wehrleiter nachzudenken, da dieser die ehrenamtlichen Führungskräfte von den administrativen Aufgaben entlasten würde. Da die Aufgaben eines Wehrleiters weiter anwachsen werden, wird es immer schwieriger, ehrenamtlich tätige und gleichzeitig qualifizierte Kräfte zu finden.
Wie zahlreiche Wehrleiter und andere in der Führungsverantwortung stehende sagen, wird der Zeitaufwand immer größer. Hieraus folgt, dass ein Wehrleiter oft in den „gewöhnlichen“ Dienstzeiten zu Terminen eingeladen wird, die aber einem Arbeitgeber kaum noch zu erklären sind. Hinzu kommt, dass viele ihre Arbeitsstellen außerhalb des Gemeindebereiches haben und somit während den Arbeitszeiten immer seltener zur Verfügung stehen. Auch Selbstständige spüren sehr oft, so sagt auch Schwarzbach, das die Kunden feststellen, dass das Büro nicht besetzt gewesen sei. Aus all dem folgt, das ein hauptamtlicher Wehrleiter für eine Verbandsgemeinde der Größenordnung, wie sie nach der Fusion entsteht, die einzig sinnvolle Lösung zu sein scheint.
Natürlich, das ist eines der wichtigsten Kriterien, muss klar gestellt sein, dass der/die hauptamtliche Wehrleiter/in die ehrenamtlichen Führungskräfte entlasten soll. Die Einsatzleitung sollte in der überwiegenden Zahl der Einsätze nicht übernommen werden. Ein Weg, den die Wehren in anderen Bundesländern gefunden haben, wäre es, die VG Altenkirchen-Flammersfeld in zwei sogenannte „Brandschutzabschnitte“ zu teilen und dort ehrenamtliche „Brandschutzabschnittsleiter“ zu haben, die den derzeitigen Wehrleitern entsprechen. Damit würde die enorme zeitliche Belastung durch Termine und administrative Tätigkeit von den ehrenamtlichen Kräften genommen und diese könnten sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren. Die Ausgestaltung eines solchen Konstrukts bedarf sicherlich noch vieler Gespräche, allerdings kann damit nicht bis zur Fusion gewartet werden. Die Feuerwehren müssen sich den veränderten Rahmenbedingungen stellen und Lösungen erarbeiten, damit das System der ehrenamtlichen Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger Bestand haben kann. (kkö)
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