Energieausweise verlieren nach zehn Jahren Gültigkeit
INFORMATION | Im vergangenen Jahr verfielen die ersten Energieausweise. Eigentümer, die 2008 oder 2009 einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen ließen, müssen ihn erneuern, sobald sie ihr Haus oder eine Wohnung darin neu vermieten oder verkaufen wollen. In persönlichen Beratungsgesprächen klärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz auf, wie Hauseigentümer nun am besten vorgehen.
Kreis Altenkirchen. Auch Eigentümergemeinschaften brauchen einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Gebäude, sobald eine Wohnung einen neuen Mieter oder Käufer erwartet. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz aktuell hin. Der Energieausweis ermöglicht es potentiellen Käufern oder Mietern die energetische Qualität eines Gebäudes zu bewerten. Er unterscheidet die Effizienzklassen A bis G,wobei Klasse „A“ energetisch besonders gute Gebäude kennzeichnet, während Klasse„G“ einem Gebäude eine schlechte energetische Wirksamkeit bescheinigt. Die konkreten Energiekosten sagt der Energieausweis jedoch nicht vorher, da er weder den individuellen Einfluss der Bewohner noch die Preise des jeweiligen Energieträgers berücksichtigt.
Eigenheimbesitzer, die ihr Haus weder verkaufen noch vermieten wollen, benötigen keinen Energieausweis. Alle anderen begehen eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verhängt werden kann, wenn sie den Interessenten keinen vorlegen.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet Miet- oder Kaufinteressenten nach Terminvereinbarung Hilfestellung bei der Bewertung der Angaben im Energieausweis an.Zudem berät sie Hauseigentümer bei der Frage, ob ein Energieausweis erforderlich und welcher Energieausweis in ihrem Falle geeignet ist. Die Energieausweise selbst werden im Rahmen unserer Energieberatung nicht ausgestellt.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
- In Betzdorf am Mittwoch, 07.08.19 von 11.00 bis 16.00 Uhr im Rathaus, Hellerstraße2. Voranmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).
- In Altenkirchen am Donnerstag, den 25.07.19 von 12.00 – 18.00 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer E12, Rathausstraße 13. Voranmeldung unter 02681/850. (PM)