Rüddel: Entlastung für Kinder von pflegebedürftigen Eltern
„Wir haben Wort gehalten. Gemäß unserer Vereinbarung im Koalitionsvertrag, kann zukünftig auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden“, erklärt aktuell der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel. Zuvor hatte das Bundeskabinett den Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetzes beschlossen.
Kreis Altenkirchen. Gemäß der Lohn- und Einkommenssteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes werden zukünftig rund 94 Prozent der Steuerpflichtigen nicht mehr unterhaltsverpflichtet für ihre pflegebedürftigen Eltern sein, da nur etwa sechs Prozent ein jährliches Einkommen von über 100.000 Euro haben.
„Die Union aus CDU und CSU hat den zuständigen Bundesminister für Arbeit und Soziales in der Vergangenheit immer wieder aufgefordert einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Das ist nun endlich geschehen, so dass die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag jetzt umgesetzt werden kann“, konstatiert der Christdemokrat. Erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr soll auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern zurückgegriffen werden.
Die Neuregelung könne einen Beitrag dazu leisten, dass mehr Menschen die ihnen gebührende Unterstützung wahrnehmen, da sie nicht mehr befürchten müssten, dass im Gegenzug ihre Angehörigen finanziell belastet werden. Dabei sei zu erwähnen, dass neben den Entlastungen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern, entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrags, das Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung verbessert wird.
„Die mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführte ergänzende unabhängige Teilhabeberatung wird entfristet und finanziell abgesichert. Dieses niedrigschwellige zusätzliche Beratungsangebot sichern wir so dauerhaft ab“, bekräftigt Erwin Rüddel. (PM)
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