Vorsorgevollmacht und Co.: Was man wissen sollte
Ist eine Patientenverfügung notwendig? Wie unterscheiden sich Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung? Wer entscheidet für mich, wenn ich selber es nicht mehr kann? Vorsorge hierfür sollte man in gesunden Zeiten treffen. Was man dazu wissen, darüber informiert ein Vortrag am 27. August im Mehrgenerationenhaus „Mittendrin“ in Altenkirchen.
Altenkirchen. Diana Utgenannt und Wolfram Westphal vom Betreuungsverein Diakonie e.V. in Altenkirchen informieren am Dienstag, dem 27. August, ab 17.30 Uhr im Mehrgenerationenhaus „Mittendrin“ in Altenkirchen über den Themenkomplex „Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“. Es geht um diese Frage: „Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können?“
Jeder Mensch kann plötzlich und unabhängig vom Alter in eine Situation kommen, in der andere für ihn entscheiden müssen. Vorsorge hierfür sollte man in gesunden Zeiten treffen. Denn Ehepartner oder Kinder dürfen nicht automatisch entscheiden. Ohne die Beauftragung durch eine Vollmacht oder den Gerichtsbeschluss für eine rechtliche Betreuung geht das nicht. Fehlt die Vollmacht, wenn wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können, wird das Amtsgericht dafür einen rechtlichen Betreuer einsetzen: vorrangig eine Person aus dem Familienkreis oder auch einen Fremden. Der Bevollmächtigte oder Betreuer entscheidet je nach Auftrag beispielsweise über finanzielle Dinge, eine Heimunterbringung oder bei gesundheitlichen Fragen wie einer Operation. Wie unterscheiden sich nun Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung? Und: Ist eine Patientenverfügung notwendig? Und wie? Das sind weitere Fragestellungen, die in dieser Veranstaltung behandelt werden.
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Die Veranstaltung findet im Rahmen der Aktionsmonate Demenz des Netzwerkes Demenz im Landkreis Altenkirchen statt. Um Anmeldung wird gebeten bis zum 22. August im Mehrgenerationenhaus „Mittendrin“ (Kontakt: Silke Seyler, Tel.: 02681-950438, E-Mail: seyler@mgh-ak.de). (PM)
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