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Nachricht vom 27.09.2019    

Batterie-Recycling: So werden Lithium-Batterien richtig entsorgt

INFORMATION | Durch einen unsachgemäßen Umgang mit Lithiumbatterien und Lithiumzellen kann es zu einer Selbstentzündung mit gravierenden Auswirkungen kommen. Einige Brände in Entsorgungsbetrieben oder auf Transportstrecken hat es in der Vergangenheit bereits gegeben. Batterien sind unser alltäglicher Wegbegleiter und erleichtern uns das Leben allgemein. Doch warum fällt es so schwer, die Entstehung dieser schwerwiegenden Brände sicher zu verhindern?

(Foto: AWB)

Kreis Altenkirchen. Lithium ist ein sehr leicht brennbares und reaktionsfreudiges Material. Lithium-Ionen-Zellen beherrschen den Markt für aufladbare Batterien, da sie bezüglich ihrer Energiedichte, hoher Zellspannung und einer sehr langen Lagerfähigkeit durch geringere Selbstentladung ihren Konkurrenten weitaus überlegen sind. Kommt es allerdings durch Beschädigungen der Batterien zu einem Kurzschluss, ist die Folge häufig ein nur schwer zu löschender Brand.

Das Problem entsteht bereits bei der Herstellung der Lithium-Batterien. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE) und weitere Recyclingverbände wie BDSV, bvse und VDM fordern eine Aufklärungs- und Informationsoffensive. Sie fordern auf, dass alle in der Wirtschaftskette mitwirken – vom Hersteller, über den Verbraucher, bis hin zu öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (AWB).

Die Hersteller von Lithiumbatterien und –zellen sollen ihrer Verantwortung dadurch gerecht werden, indem sie insbesondere bei den Verbrauchern Aufklärungsarbeit leisten. Es sollte vermehrt über die Risiken und die richtige Entsorgung der Batterien informiert werden. Des Weiteren würde eine Pflicht zur Kennzeichnung der Elektronikaltgeräte helfen, um zu verdeutlichen, welche Art von Batterie in dem Gerät enthalten ist. Die Händler von Batterien sind verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich vom Endnutzer zurückzunehmen. Gleichzeitig sind die Verbraucher gesetzlich verpflichtet, Batterien nicht über den Restabfall zu entsorgen, darauf weist das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf den Batterien und auf der Verpackung deutlich hin.



Anfallende Batterien sind bei einer geeigneten Sammelstelle im Handel, beim Umweltmobil oder kommunalen Wertstoffhof abzugeben. Durch eine nicht korrekte Entsorgung der Batterien entstehen Probleme, wie die Brandproblematik, Umwelt- und Naturschäden durch die enthaltenen Schwermetalle und Schadstoffe sind möglich. Des Weiteren enthalten Batterien wichtige Rohstoffe, die wiederverwertet werden können. Bei der Abgabe von Elektro(nik)geräten muss darauf geachtet werden, dass sich keine Batterien oder Akkus in den Geräten befinden. Diese müssen vor der Abgabe durch den Bürger entnommen werden. Auf den kommunalen Wertstoffhöfen ist es von besonderer Bedeutung, dass eine korrekte Annahme durch das Fachpersonal gegeben ist oder entsprechende deutliche Hinweise zur richtigen Einsortierung vorhanden sind, um Fehlwürfe möglichst zu verhindern.

Das Elektrogesetz gibt vor, dass batteriebetriebene Altgeräte an den Übergabestellen in separaten Behältern getrennt voneinander zu erfassen sind. Nur durch ein gemeinsames und gewissenhaftes Handeln der Hersteller, Verbraucher und Kommunen, können Katastrophen wie durch zerstörte Lithiumbatterien entstandene Großbrände in Recyclinganlagen etc. verhindert werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie die bitte an die Abfallberatung des Abfallwirtschaftsbetriebes unter der E-Mail-Adresse abfallberatung@awb-kreis-ak.de oder der Telefonnummer 02681 81-3070. Dort werden Sie stets umfassend und kompetent beraten. (PM)


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