AWB lädt zum Vortrag über Gewerbeabfallverordnung
Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen (AWB) informiert interessierte Unternehmen über Neuerungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) und deren rechtskonforme Umsetzung. Die Gewerbeabfallverordnung schreibt vor, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle bereits an der Anfallstelle trennen müssen, um anschließend eine möglichst hochwertige Verwertung der Abfälle gewährleisten zu können.
Altenkirchen/Nauroth. Die Verordnung trat schon im August 2017 in Kraft, einzelne Neuerungen für Gewerbeabfall-Vorbehandlungsanlagen waren jedoch erst ab 1. Januar 2019 umsetzbar. Gewerbliche Abfallerzeuger haben neben der Getrenntsammlungs- und Vorbehandlungspflicht auch bestimmte Dokumentationspflichten einzuhalten.
Auf Einladung des AWB wird der Koblenzer Rechtsanwalt Rudolf Kalenberg am Mittwoch, dem 23. Oktober, in der Zeit von 14 bis etwa 16 Uhr zur Gewerbeabfallverordnung informieren. Die Veranstaltung findet in der Umweltschule des AWB in Nauroth (Zum alten Sand) statt. Geplant sind ein Überblick über Ziele und Vorgaben der Verordnung sowie Informationen zu den Themen Getrennthaltungspflicht und Ausnahmen bei der Dokumentationspflicht, Pflichttonne(n) und Vorgaben für Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen (Technische Anforderungen; Sortier- und Recyclingquoten; Eingangs- und Ausgangskontrolle; Eigen- und Fremdkontrolle). Außerdem bietet die Veranstaltung Raum für ein erstes Resümee der Frage: „Was hat sich konkret geändert und wie erfolgreich ist der behördliche Vollzug?“
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Die Teilnehmerzahl ist auf 30 Personen begrenzt. Anmeldungen erfolgen bis zum 20. Oktober per E-Mail an info@awb-kreis-ak.de. Bei Fragen zur Veranstaltung können sich Interessenten telefonisch melden unter 02681-813070. (PM)
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